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Strom und Gas: Anbieterwechsel soll schneller ablaufen
| mbu
Ein Anbieterwechsel soll für Verbraucher in Zukunft deutlich schneller ablaufen als bisher. Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht nur noch eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen vor. Ab dann sollen Strom und Gas vom neuen Versorger kommen.

Verbraucher sollen ihren Anbieter für Strom oder Gas in Zukunft schneller wechseln können.
Bislang galt die Faustregel: Anbieterwechsel zum Monatswechsel - das Ganze zudem mit einer Vorlauffrist von einem Monat für die Lieferanmeldung des neuen Anbieters. Dadurch konnte es sechs bis zehn Wochen dauern, bis ein Anbieterwechsel abgeschlossen war. Ärgerlich für Kunden, deren Zähler in dieser Zeit weiterlief - zum alten, teureren Tarif. In Zukunft dürfen die Beteiligten nur noch drei Wochen für die Umstellung brauchen - die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der neue Anbieter sich beim Netzbetreiber meldet und die Netznutzung beantragt, um den Kunden beliefern zu können.
Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde stellte jetzt ihre Entwürfe für die Regeln zum Anbieterwechsel vor und startete ein sogenanntes Festlegungsverfahren. Bis zum 12 August können die Beteiligten - zum Beispiel Stromanbieter und Stromnetzbetreiber - nun zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Sie sollen spätestens ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen EnWG umgesetzt werden. Das Gesetz war Ende Juni gemeinsam mit dem Atomausstieg vom Bundestag beschlossen worden und tritt in Kraft, sobald es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Auch für den geplanten Ausbau des Stromnetzes schafft die Bundesnetzagentur die nötigen Voraussetzungen. Am heutigen Dienstag fiel der Startschuss für ein Konsultationsverfahren zum zukünftigen Ausbaubedarf der Stromnetze. Grundlage sind verschiedene Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber zu Stromerzeugung und -verbrauch in Deutschland binnen der nächsten zehn Jahre. Bis Mitte 2012 soll ein Netzausbauplan entstehen. Auf dessen Basis kann dann der Bau neuer Höchstspannungsleitungen durch Deutschland geplant werden.
Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde stellte jetzt ihre Entwürfe für die Regeln zum Anbieterwechsel vor und startete ein sogenanntes Festlegungsverfahren. Bis zum 12 August können die Beteiligten - zum Beispiel Stromanbieter und Stromnetzbetreiber - nun zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Sie sollen spätestens ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen EnWG umgesetzt werden. Das Gesetz war Ende Juni gemeinsam mit dem Atomausstieg vom Bundestag beschlossen worden und tritt in Kraft, sobald es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
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