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Musterklage auf Rückerstattung der EEG-Umlage abgewiesen

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Das Bochumer Landgericht hat die Musterklage des Textilunternehmens Drechsel gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgewiesen. Das berichtet der Bayerische Rundfunk (BR). Geschäftsführer Bernd Drechsel wollte erreichen, dass eine EEG-Monatsrate in Höhe von 10.800 Euro zurückerstattet wird. Das Gericht hält diesen Betrag jedoch für zu gering für eine Erstattung. Drechsel hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Justitia-Statue mit blauem Himmel im Hintergrund
Die Klage Drechsels auf Rückerstattung der EEG-Umlage wurde vom Bochumer LG abgewiesen.
Notfalls werde er auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte Drechsel. Er bezeichnete die umstrittenen Befreiungen von der EEG-Umlage für stromintensive Großbetriebe als verfassungswidrig. Firmen, die wie Drechsel auf stromsparende Maschinen umgerüstet haben, um den Energieverbrauch zu senken, müssten die Umlage entrichten und würden dadurch bestraft.

Dem BR zufolge, stützt sich die Klage auf ein Gutachten der Universität Regensburg. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Umlage in der aktuellen Form unzulässig sei. Dabei verwiesen die Gutachter auf die sogenannte Kohlepfennig-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Die Richter hatten damals geurteilt, dass Stromkunden nicht verpflichtet sind, die deutsche Steinkohleförderung über den Strompreis zu subventionieren. Die Regelung wurde als verfassungswidrig eingestuft und wieder zurückgenommen.

Unterdessen fordert der Hamburger Versandhaus-Unternehmer Michael Otto eine Reform der Ausnahmegenehmigungen bei der Ökostrom-Umlage. Die Befreiungen seien zu breit gewährt worden, sagte Otto der Frankfurter Rundschau am Mittwoch. Zwar seien die Ausnahmeregelungen sinnvoll, jedoch nur für die energieintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen.