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Gaspreise Gas-Einmalzahlung für höhere Einkommen steuerpflichtig
| mkl
Ab einem Einkommen von 75.000 Euro pro Jahr soll die Einmalzahlung, die für Gaskund*innen im Dezember geplant ist, steuerpflichtig werden. Bisherige Planungen sahen nur vor, dass die Entlastungen durch die geplante Gaspreisbremse für höhere Einkommen steuerpflichtig sein sollen.

Für Gaskund*innen mit einem Einkommen ab 75.000 Euro pro Jahr soll die Einmalzahlung steuerpflichtig werden.
Im Dezember sollen alle Gaskund*innen eine Einmalzahlung erhalten. Inwiefern diese steuerpflichtig sein soll, war bis dato jedoch noch unklar. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat laut SPD nun beschlossen, dass Personen mit einem höheren Einkommen, die staatliche Einmalzahlung versteuern müssen. Im Detail soll dies für Personen mit einem Einkommen ab etwa 75.000 Euro pro Jahr gelten. Laut dem SPD-Vizefraktionschef Achim Post werde mit dieser Regelung eine deutliche Gerechtigkeitslinie gezogen und man schaffe einen sozial gerechten Ausgleich, „um insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen zu unterstützen - denn diese sind es, die die steigenden Energiepreise am deutlichsten im eigenen Geldbeutel spüren". Auch die Gaspreiskommission hat eine Steuerpflicht für die Entlastungen empfohlen. Der Abschlag soll frühestens für den Veranlagungszeitraum 2023 mit der Abrechnung der Versorger und Verwalter für Steuerpflichtige, die den Solidaritätszuschlag entrichten, zu versteuern sein, heißt es in dem Änderungsbeschluss des Ausschusses. Ein entsprechendes Gesetz für die Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme soll noch heute vom Bundestag verabschiedet werden.
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