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Eon klagt gegen Gorleben-Schließung
| rar
Der Energiekonzern Eon hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Schließung des Atommüll-Zwischenlagers im niedersächsischen Gorleben geklagt. Wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtete, will das Unternehmen nicht für die Folgekosten des Beschlusses zahlen, die unter anderem für die längere Lagerung in den Wiederaufbereitungsanlagen anfallen. Eon bezeichnete die Schließung als ausschließlich politisch motiviert. Gorleben sei nach wie vor eine „bewährte und funktionsfähige Lagerlösung für Wiederaufbereitungsabfälle“. Der Konzern fordert, dass der Staat die Mehrkosten tragen oder die Schließung Gorlebens zurücknehmen solle.

Der Energiekonzern Eon klagt gegen die Gorleben-Schließung vor dem Bundesverfassungsgericht.
In der Klage geht es konkret um die Novelle des Atomgesetzes aus dem Jahr 2013. Die Bundesregierung hatte damals Änderungen am Atomgesetz vorgenommen. Unter anderem darf Gorleben demnach nicht länger als Zwischenlager für neue Castoren mit wiederaufbereitetem Atommüll genutzt werden.
Bislang konnten sich die Bundesländer jedoch nicht auf mögliche neue Standorte für die Zwischenlagerung einigen. Die insgesamt 26 Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen im englischen Sellafield und dem französischen La Hague, die ursprünglich nach Gorleben transportiert werden sollten, bleiben daher bis zur Entscheidung über ein neues Zwischenlager in den jeweiligen Aufbereitungsanlagen – dafür müssen jedoch hohe Gebühren gezahlt werden. Bund und Betreiber streiten sich hier über die Zuständigkeit.
Die Minister aller Bundesländer sehen hier die Energiekonzerne in der Pflicht: Sie sollen den radioaktiven Abfall künftig in den eigenen Anlagen zwischenlagern. Eon und andere betroffene Atombetreiber halten dagegen, dass sie für die Lagerung in Gorleben bereits bezahlt hätten.
Bislang konnten sich die Bundesländer jedoch nicht auf mögliche neue Standorte für die Zwischenlagerung einigen. Die insgesamt 26 Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen im englischen Sellafield und dem französischen La Hague, die ursprünglich nach Gorleben transportiert werden sollten, bleiben daher bis zur Entscheidung über ein neues Zwischenlager in den jeweiligen Aufbereitungsanlagen – dafür müssen jedoch hohe Gebühren gezahlt werden. Bund und Betreiber streiten sich hier über die Zuständigkeit.
Die Minister aller Bundesländer sehen hier die Energiekonzerne in der Pflicht: Sie sollen den radioaktiven Abfall künftig in den eigenen Anlagen zwischenlagern. Eon und andere betroffene Atombetreiber halten dagegen, dass sie für die Lagerung in Gorleben bereits bezahlt hätten.
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