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Energiewende Bundestag verabschiedet EEG-Reform

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Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Vorausgegangen war dem Beschluss ein monatelanger Streit zwischen Bund, Ländern und Interessensverbänden. 

Windpark: Nicht nur für die Windkraft bedeutet das neue EEG gravierende Änderungen.
Windkraftprojekte müssen sich künftig bei Ausschreibungen durchsetzen.
Der Bundesrat hat trotz Kritik darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss aufzurufen. Wenn nun noch die EU-Kommission dem Gesetzesentwurf zustimmt, kann das neue EEG zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die Ökostromförderung komplett umgestellt wird: Es wird keine festen Vergütungen für Ökostrom aus größeren Anlagen geben. Produzenten müssen sich stattdessen auf dem freien Markt durchsetzen. Für Wind- und Solarpark-Projekte sollen Förderungen ausgeschrieben werden und dasjenige Projekt den Zuschlag erhalten, das am wenigsten Förderung benötigt.

Das Bundeswirtschaftsministerium will durch die Reform des EEG die Kosten für die Energiewende reduzieren. Experten zweifeln jedoch daran, dass die Stromkosten für die Endverbraucher durch das neue EEG günstiger werden. Die EEG-Umlage wird voraussichtlich weiter angehoben und vor allem der Ausbau der Stromnetze verschlingt Milliarden.

Umweltorganisationen und die Opposition kritisieren das Gesetz stark. Denn es beschränkt den Anteil von Ökostrom an der Gesamtstrommenge, die in Deutschland produziert wird, auf höchstens 45 Prozent im Jahr 2025. Die Klimaziele von Paris, die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen, können so jedoch nicht erreicht werden, heißt es aus Expertenkreisen.  

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