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Energiekrise Energiepauschale für Studierende kommt
| sho
Die versprochene Energiepauschale für Studierende in Höhe von 200 € kommt im März. Um die Einmalzahlung zu erhalten, müssen Studierende einen Antrag stellen. Die Antragstellungen sollen ab 15. März möglich sein.

Die Energiepauschale soll Studierende bei den hohen Strom- und Gaskosten entlasten.
Während Arbeitnehmer im letzten Jahr unbürokratisch ihre Energiepauschale über ihre Abrechnung erhielten, wird es für Studierende etwas schwieriger. Sie müssen einen Antrag stellen, um die Einmalzahlung über 200 € zu bekommen. Die Bundesregierung hat eine eigenes Online-Portal eingerichtet, in dem die Anträge gestellt werden können. Die notwendigen Zugangsdaten erhalten Studierende von ihren jeweiligen Hochschulen. Zudem benötigen die Antragsteller ein sogenanntes BundID-Nutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen in Deutschland. Die Voraussetzung für dieses Konto ist die Identifizierung des Personalausweises, die über eine Identifizierungs-App läuft. Studierende müssen demnach einige Hürden überwinden, bis sie die Entlastung erhalten. Wichtig ist, dass die Anträge nur von Studierenden gestellt werden können, die bereits am 01.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Die Energiepauschale soll dazu dienen, Studierende bei den durch die Energiekrise gestiegenen Gas- und Strompreisen zu entlasten.
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