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CO2-Abgabe CO2-Abgabe: So werden Mieter*innen zukünftig entlastet

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Ab 1.1.2023 steigt der Preis für CO2-Emissionen in Deutschland auf 35 Euro pro Tonne. Mieter*innen mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Gas müssten die volle CO2-Abgabe für 2023 in Höhe von derzeit 166,60 Euro p. a. zahlen.

CO2 Abgabe Mieter
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass auch Vermieter*innen einen Teil der CO2-Kosten tragen müssen.
Bundesregierung hat sich nun darauf verständigt, dass auch Vermieter*innen einen Teil der CO2-Kosten tragen müssen. Abhängig ist die Verteilung vom energetischen Gebäudezustand. Ist das Haus besonders schlecht saniert, müssen sie bei gleichem Verbrauch nur zehn Prozent, also 16,66 Euro für die CO2-Abgabe zahlen. Verbraucher*innen in energetisch schlecht sanierten Wohnungen werden also um rund 150 Euro entlastet. Allerdings fällt der reale Verbrauch in energieeffizienten Gebäuden meist deutlich niedriger aus. Bis 2025 steigt der CO2-Preis dann schrittweise auf 55 Euro pro Tonne. Auf Mieter*innen mit Gasheizung kämen dann bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 261,80 Euro zu. In ineffizienten Gebäuden werden Mieter*innen dann um knapp 236 Euro entlastet und zahlten nur noch 26,18 Euro.

Da beim Verbrennen von Heizöl mehr CO2-Emissionen anfallen als bei Gas, sind auch die Kosten für Mieter*innen höher. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (entspricht ca. 2.000 Liter Heizöl), werden 220,70 Euro für Mieter*innen fällig, im schlecht sanierten Haus nur 22,07 Euro. Beim CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne ab 2025 werden dann sogar 364,82 Euro für einen Verbrauch von 20.000 kWh Heizöl fällig. In energetisch ineffizienten Gebäuden werden Vermieter*innen um 312,14 Euro entlastet und zahlen nur noch 34,68 Euro.