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Bundesnetzagentur verhängt Zwangsgeld gegen Care Energy

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Die Bundesnetzagentur hat eine Geldstrafe in Höhe von 400.000 Euro gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG verhängt. Wie die Behörde am Montag mitteilte, hat es das nach eigenen Angaben als Energiedienstleister fungierende Unternehmen mehrfach versäumt, seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht auf Anmeldung der Energiebelieferung gemäß Paragraph 5 des Energiewirtschaftsgesetzes nachzukommen.
 

Sparleuchte und Stromkabel mit Stecker auf Geldscheinen
Die Bundesnetzagentur verhängt ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 Euro gegen Care Energy.
Nach Einschätzung von Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann ist Care Energy ein gewöhnlicher Stromlieferant. Daher müsse das Unternehmen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eines Stromlieferanten beachten und sich als solcher anmelden, wird er in der Mitteilung zitiert. Sollte Care Energy die Anzeige nicht bis spätestens zum 23. Januar 2015 nachholen, könnte laut Homann ein zusätzliches Zwangsgeld von 800.000 Euro fällig werden.

Care Energy selbst will die Entscheidung indes anfechten. Das Unternehmen beharrt auf dem Standpunkt, lediglich eine Energiedienstleistung zu erbringen, indem es Nutzenergie zwischen den Netzbetreibern und Privathaushalten vermittelt. Diese werde dann in Form von Licht, Kraft, Wärme und Kälte von den Kunden genutzt. Der Strom wird nach Meinung von Care-Energy-Anwälten daher durch den Netzbetreiber mk-grid, einem Tochterunternehmen der Care-Energy-Gruppe, an einen Netzbetrieb und nicht direkt an die Haushalte geliefert.

Im Gegenzug kündigt Care Engergy-Geschäftsführer Martin Kristek laut eines Berichts der Online-Ausgabe der Tageszeitung Welt eine Anzeige gegen die Bonner Behörde an. Kristek wirft der Netzagentur in einer Stellungnahme vor, den Verbraucher lediglich als Vorwand zu nehmen, um Unternehmen vom Markt zu verdrängen, die mit ihren günstigen Strompreisen „unliebsam für die Branche arbeiten“. Das Unternehmen wirft der Netzagentur unter anderem Falschbeurkundung im Amt, Rechtsbeugung, Vollstreckung, Verfolgung gegen Unschuldige oder Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen vor und will dies strafrechtlich prüfen lassen.