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Energiemarkt BEV meldet Insolvenz an
| sho
Der Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Kunden, die über CHECK24 gewechselt haben, haben die Möglichkeit auf eine Entschädigung.

Die BEV ist insolvent. Kunden sind angehalten, ihren Energieversorger zu wechseln.
Eine ununterbrochene Belieferung mit Strom und Gas ist zu jeder Zeit sichergestellt. Kunden der insolventen BEV werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert.
Die Ersatzversorgung wird vom örtlichen Grundversorger übernommen. Die Lieferung erfolgt zu den eigenen Preisen des örtlichen Grundversorgers, die im Regelfall deutlich teurer sind. Es gibt die Möglichkeit, in einen preisgünstigeren Tarif beim Grundversorger zu wechseln oder aber erneut einen anderen, günstigen Anbieter über CHECK24 zu wählen.
Als Entschädigung für die unerfreulichen Erfahrungen schenkt CHECK24 Kunden zudem 30 EUR in Form eines CHECK24-Gutscheins. Dieser Beitrag wird ca. 6 Monate nach erneutem Abschluss und erfolgter Belieferung direkt auf das Konto überwiesen. Den Gutschein finden Kunden, die über CHECK24 zur BEV gewechselt haben, in ihrem E-Mail Postfach.
Sollten Kunden nicht aktiv werden, rutschen sie spätestens nach drei Monaten automatisch von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung – zu ebenfalls deutlich teureren Preisen. Die Grundversorgung kann man jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
CHECK24 möchte für die entstandenen Unannehmlichkeiten seine Kunden um Entschuldigung bitten. Der Kundenservice steht telefonisch von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr unter der Rufnummer 089 - 24 24 11 66 zur Verfügung.
So sollten sich Kunden verhalten
Um den Einzug weiterer Abschlagszahlungen zu unterbinden, empfiehlt es sich, bereits erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen, was selbst 6 Wochen rückwirkend möglich ist. Zusätzlich ist es sinnvoll, Ihre Zählerstände zeitnah abzulesen. Diese Daten sollten dann dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und der BEV mitgeteilt werden, um eine korrekte Abrechnung zu erleichtern.Die Ersatzversorgung wird vom örtlichen Grundversorger übernommen. Die Lieferung erfolgt zu den eigenen Preisen des örtlichen Grundversorgers, die im Regelfall deutlich teurer sind. Es gibt die Möglichkeit, in einen preisgünstigeren Tarif beim Grundversorger zu wechseln oder aber erneut einen anderen, günstigen Anbieter über CHECK24 zu wählen.
Als Entschädigung für die unerfreulichen Erfahrungen schenkt CHECK24 Kunden zudem 30 EUR in Form eines CHECK24-Gutscheins. Dieser Beitrag wird ca. 6 Monate nach erneutem Abschluss und erfolgter Belieferung direkt auf das Konto überwiesen. Den Gutschein finden Kunden, die über CHECK24 zur BEV gewechselt haben, in ihrem E-Mail Postfach.
Sollten Kunden nicht aktiv werden, rutschen sie spätestens nach drei Monaten automatisch von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung – zu ebenfalls deutlich teureren Preisen. Die Grundversorgung kann man jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
CHECK24 möchte für die entstandenen Unannehmlichkeiten seine Kunden um Entschuldigung bitten. Der Kundenservice steht telefonisch von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr unter der Rufnummer 089 - 24 24 11 66 zur Verfügung.
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