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Anbieterwechsel in drei Wochen: Ab April gelten neue Fristen
| mbu
Ab April gelten neue Regeln beim Anbieterwechsel: Gas- und Stromkunden müssen künftig binnen drei Wochen vom neuen Versorger beliefert werden. Allerdings: Aus Verbrauchersicht wird diese Frist nicht eingehalten werden. Schneller wird der Wechsel dennoch.

Schneller sparen: Verbraucher können ihren Gas- und Stromanbieter ab April zügiger wechseln.
"Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen […] nicht überschreiten." So steht es in Paragraph 20a des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes. Diese Regelung greift ab dem 1. April. Allerdings heißt es in dem Satz auch: "gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist". Das bedeutet: Ausschlaggebend ist nicht der Tag, an dem der Kunde den Wechselantrag stellt. Die Uhr läuft erst, wenn der neue Versorger den Antrag bearbeitet hat.
Verbraucherschützer betrachten ist Regelung als intransparent - schließlich kann der Kunde nicht nachvollziehen, wann der neue Energieanbieter tätig wird. Hinzu kommt: Die meisten Gas- und Stromverträge erlauben nur eine Kündigung zum Monatsende, zuvor muss eine meist mehrwöchige Kündigungsfrist abgewartet werden. Das verzögert den Wechselprozess ebenfalls. Dennoch werden die Verbraucher von der Neuregelung profitieren. Denn bislang war die höchstmögliche Wechseldauer gar nicht geregelt. In der Praxis waren es meist sechs bis zwölf Wochen. Nun wird es in den meisten Fällen schneller gehen, erwarten Branchenkenner.
Zudem sollen zumindest Kunden in der Grundversorgung schon bald schneller aus ihrem alten Vertrag herauskommen. Die Bundesregierung hat eine Novelle der Grundversorgungsverordnung angekündigt, mit der die Kündigungsfrist auf zwei Wochen halbiert werden soll. Gleichzeitig soll der Wechsel auch während eines laufenden Monats möglich werden. Damit sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der Anbieterwechsel für Energiekunden attraktiver gemacht werden. Dadurch würde der Wettbewerb unter den Gas- und Stromanbietern verschärft, was die Energiepreise drücken soll.
Verbraucherschützer betrachten ist Regelung als intransparent - schließlich kann der Kunde nicht nachvollziehen, wann der neue Energieanbieter tätig wird. Hinzu kommt: Die meisten Gas- und Stromverträge erlauben nur eine Kündigung zum Monatsende, zuvor muss eine meist mehrwöchige Kündigungsfrist abgewartet werden. Das verzögert den Wechselprozess ebenfalls. Dennoch werden die Verbraucher von der Neuregelung profitieren. Denn bislang war die höchstmögliche Wechseldauer gar nicht geregelt. In der Praxis waren es meist sechs bis zwölf Wochen. Nun wird es in den meisten Fällen schneller gehen, erwarten Branchenkenner.
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