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Neues Urteil zum Mietrecht: Vierköpfige Familie darf nicht in Ein-Zimmer-Wohnung leben

München, 22.4.2016 | 15:53 | kro

Eine Ein-Zimmer-Wohnung ist zu klein für vier Personen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor.
 

Hammer und RichterhandEine Ein-Zimmer-Wohnung ist laut einem aktuellen Urteil zu klein für vier Personen.
Im verhandelten Fall mietete ein Mann eine 26 Quadratmeter große Ein-Zimmer-Wohnung mit Küchenzeile und Kellerabteil. Laut einer Klausel im Mietvertrag war es ihm aufgrund der geringen Wohnungsgröße nicht gestattet, außer dem Ehepartner noch andere Personen bei sich wohnen zu lassen.

Der Mieter lebte in der Wohnung jedoch mit seiner Frau und seinen zwei Kindern. Auf die Aufforderung der Hausverwaltung, die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen zu reduzieren, reagierte er nicht. Der Vermieter sprach deswegen die Kündigung aus – und reichte schließlich eine Räumungsklage ein.

Das Amtsgericht München urteilte zugunsten des Vermieters, gewährte der Familie aber eine fünfmonatige Räumungsfrist. Die Wohnung sei überbelegt, so die Richter. Familien müssten in Wohnungen leben, in denen auf jedes Familienmitglied durchschnittlich zehn Quadratmeter kommen – im vorliegenden Fall waren es nur vier Quadratmeter.
 

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