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Urteil zum Mutterschutz: Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter

München, 24.5.2018 | 11:29 | kro

Selbstständige Tagesmütter, die Kinder in einer Tagespflege betreuen, haben bei einer eigenen Schwangerschaft keinen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmer. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Tagesmütter mit zwei KindernSelbstständige Tagesmütter bekommen keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Im verhandelten Fall war eine Tagesmutter selbstständig in einer Kindertagespflegestätte tätig. Dafür wurde sie vom Landkreis pro betreutem Kind und Stunde bezahlt sowie für bis zu jährlich sechs Wochen Urlaub und zwei Wochen Krankheit.

Als sie selbst ein Kind bekam, forderte sie für den Zeitraum der Mutterschutzfristen – sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt – zudem einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wie ihn Mütter in einem Angestelltenverhältnis neben der Krankenkassenleistung erhalten.

Ihre Argumentation: Sie sei vom Landkreis wie eine Arbeitnehmerin im Mutterschutz zu behandeln. Die BAG-Richter sahen das nicht so und wiesen die Klage – ebenso wie die beiden Vorinstanzen – ab.

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