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Urteil: Vermieter darf Mietkaution nicht für verjährte Nebenkostenforderungen einbehalten

München, 5.9.2016 | 13:37 | che

In einem am Montag veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter die Mietkaution bei Auszug des Mieters nicht einbehalten dürfen, um bereits verjährte Nebenkostenforderungen zu begleichen.

Ein Richterhammer liegt auf Unterlagen und Geldscheinen.Urteil BGH: Die Mietkaution ehemaliger Mieter darf bei verjährten Nebenkostenforderungen nicht einbehalten werden.
Ein Mieter hatte in den Jahren 2006 bis 2009 seine Nachzahlungen für die Betriebskosten nicht geleistet. Ende 2009 zog er aus, woraufhin die Vermieterin seine Mietkaution nicht ausbezahlen wollte. Ende 2012 landeten die beiden deshalb vor Gericht.

Die Richter des BGH entschieden zugunsten des Mieters. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung drei Jahre betrage. Da der Rechtsstreit erst im Jahr 2012 initiiert wurde, habe die Vermieterin demnach nur noch einen Anspruch auf die Rückstände aus dem Jahr 2009. Um Ansprüche aus den vorherigen Jahren geltend zu machen, hätte sie vor Ablauf der Verjährungsfrist klagen müssen.

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