Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Urteil Mietrecht: Münchner Oberlandesgericht stoppt maßlose Mieterhöhungen

München, 16.10.2019 | 16:32 | whe

In München explodieren die Mieten seit Jahren. Das Oberlandesgericht München hat  nun mit einem Urteil Grenzen für Mieterhöhungen festgelegt: Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen dürfen die Miete nicht ins Unermessliche treiben.
 

Ein Wohnhaus im Münchner Stadtteil SchwabingDas Urteil des Oberlandesgerichts schützt Mieter vor willkürlichen Mieterhöhungen.
Der Eigentümer einer Wohnanlage im Münchner Stadtteil Schwabing wollte am Großteil der Wohnungen Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen. Dies hätte eine Mieterhöhung zwischen fünf und dreizehn Euro pro Quadratmeter zur Folge gehabt – in Extremfällen wäre es zu einer Mietsteigerung von über 100 Prozent gekommen.
 
Dagegen geklagt hatte der örtliche Mieterverein. Das Oberlandesgericht München gab dem Verein nun Recht – obwohl die Modernisierungsmaßnahmen der Immobilienfirma noch Ende des Jahres 2018 bekannt gegeben wurden. Dieses Datum war für die Verhandlung von Bedeutung, da sich das Recht zum Jahreswechsel 2019 geändert hat: Anstatt dauerhaft elf dürfen seit Jahresbeginn lediglich acht, innerhalb von sechs Jahren höchstens jedoch drei Euro pro Quadratmeter der Kosten von Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter umgelegt werden.
 

Richter setzen Zeichen gegen Mietwillkür

Die Richter betrachteten die vermeintlich rechtzeitige Ankündigung des Eigentümers jedoch kritisch – und kamen zu dem Entschluss, dass die Planung der Maßnahmen Ende 2018 noch zu unausgereift war als dass sie die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen gerechtfertigt hätte. Die Mieterhöhung wird somit nach dem seit 2019 geltendem Recht vorgenommen. Mit dieser Entscheidung setzten die Richter ein deutliches Zeichen gegen willkürliche und unverhältnismäßige Mieterhöhungen in Deutschland.
 
Für die im verhandelten Fall betroffenen Mieter bedeutet dies eine Mieterhöhung von höchstens drei Euro pro Quadratmeter. Die Mieterhöhung wird sich somit in einem akzeptablen Rahmen bewegen und die Mieter in ihren Wohnungen bleiben können.
 
Bei dem Urteil handelt es sich um die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Bereich des Mietrechts. Bei einer solchen Klage zieht ein Verband stellvertretend für Verbraucher gegen ein Unternehmen vor Gericht. Sollte der Eigentümer Revision einlegen, würde der Fall beim Bundesgerichtshof landen.

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung