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Urteil Mietrecht: Mietpreisbremse in München unwirksam

München, 22.6.2017 | 09:40 | che

Weil die bayerische Staatsregierung einen Fehler in der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Mietpreisbremse gemacht hat, erklärte ein Richter des Amtsgerichts München diese in der Landeshauptstadt für nichtig.

Mietpreisbremse in MünchenEin Fehler der bayerischen Staatsregierung macht die Mietpreisbremse in München unwirksam.
Im vorliegenden Fall hatten Mieter geklagt, weil ihre Miete mit 20 Euro pro Quadratmeter mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, die gemäß dem Mietspiegel bei 13,78 Euro angesetzt ist. Aufgrund des im Jahr 2015 eingeführten Gesetzes zur Mietpreisbremse dürften zehn Prozent jedoch nicht überschritten werden.

Eigentlich ein klarer Fall. Dennoch wies der zuständige Richter des Amtsgerichts München die Klage zurück. Er begründete seine Entscheidung damit, dass die bayerische Verordnungsbegründung nicht nachvollziehbar und dementsprechend fehlerhaft sei. Als Folge sei auch die Mietpreisbremse für München unwirksam. Dies habe auch der bayerische Verfassungsgerichtshof bereits im April dieses Jahres bemängelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mieterverein, Berater der Kläger, will Berufung einlegen und den Fall vor die nächste Instanz bringen. Für alle Mieter in München sei es von großer Bedeutung, Rechtssicherheit darüber zu erhalten, ob die Mietpreisbremse in München gelte oder nicht, so Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München.

Nach Aussage des bayerischen Justizministeriums sei eine Nachbesserung bereits in Arbeit und der Erlass der neuen Mieterschutzverordnung werde schon im Juli erfolgen.
 

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