Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Urteil Mietminderung: Kinderlärm muss nicht unbegrenzt toleriert werden

München, 14.9.2017 | 09:53 | che

Auch die Toleranz für lärmende Kinder hat seine Grenzen. Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Mieter die Miete mindern, sollte die Lautstärke überhandnehmen.

Lärmende Kinder mit TöpfenBGH-Urteil: Sind die Kinder des Nachbarn zu laut, darf man die Miete mindern.
Eine Mieterin aus Berlin hatte ihre Miete um 50 Prozent gemindert, weil sie im anhaltenden Lärm der Nachbarskinder einen deutlichen Abfall ihrer Wohnqualität sah. Außerdem reichte sie Klage auf Beseitigung der Ruhestörung beim Gericht ein.

In den ersten beiden Instanzen war die Frau nicht erfolgreich. Die Richter des BGH jedoch waren anderer Meinung. Zwar sei es normal und grundsätzlich hinzunehmen, dass Kinder lärmten. Übersteige die Lautstärke jedoch ein gewisses Maß, müsse dies nicht unbegrenzt toleriert werden. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft werden, wie hoch die Lärmbelästigung tatsächlich sei. Dafür spielten unter anderem das Alter der Kinder sowie das Einwirken der Erziehungsberechtigten eine Rolle.

Der BGH hat die Klage an die Vorinstanzen zur Einzelfallprüfung zurückverwiesen, da dies im Vorfeld nicht ausreichend geschehen war.

Tipp: Mehr zum Thema Mietminderung können Sie auf unseren Themenseiten nachlesen.

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung