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Mietrecht-Urteil Eigenbedarf: Keine Eigenbedarfskündigung bei hohem Alter des Mieters

München, 13.3.2019 | 10:30 | kro

Betagte Mieter können unter Berufung auf ihr hohes Alter einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das hat das Landgericht Berlin am Dienstag entschieden.

Alte Hand steckt Schlüssel in TürLaut dem Urteil können betagte Mieter eine Eigenbedarfskündigung abwehren.
Im verhandelten Fall kündigte eine Vermieterin ihren zu dem Zeitpunkt 87- und 84-jährigen Mietern wegen Eigenbedarfs. Diese widersprachen der Kündigung des Mietvertrags unter anderem mit dem Verweis auf ihr hohes Alter und ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand. 

Das Landgericht Berlin entschied – ebenso wie bereits die Vorinstanz – zugunsten der Mieter. Aus Sicht der Richter würde der Verlust einer Wohnung für Mieter hohen Alters eine besondere Härte gemäß Paragraf 574 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellen.

Ab welchem Alter genau sich Mieter erfolgreich gegen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters wehren können, ließen die Richter jedoch offen.

Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung

Ein ähnlicher Fall wird aktuell auch vor dem Amtsgericht München verhandelt: Einem 89-jährigen Mieter wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt, da der 36-jährige Sohn des Vermieters in die Wohnung einziehen soll, der momentan bei seinem Vater lebt.

Der Mieter sucht bereits seit einem Jahr nach einer neuen Wohnung – bislang vergeblich. Der Vermieter hat inzwischen eine Räumungsklage eingereicht. Eine Entscheidung will das Gericht Anfang April bekannt geben.
 

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