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Mietpreisbremse: Erstes Urteil gefällt

München, 30.9.2016 | 09:42 | che

Weil eine Berliner Vermieterin den Neuvermietungsaufschlag von höchstens zehn Prozent überschritten hatte, klagten die Mieter auf Rückzahlung. Mit Erfolg: Das Amtsgericht Lichtenberg gab ihnen recht.

Auf einem Mietvertrag wird die Miete eingetragenEs ist das erste Urteil seiner Art: In Berlin muss eine Vermieterin die Miete an die Mietpreisbremse anpassen.
Im vorliegenden Fall hatten Mieter geklagt, die im Oktober 2015 einen Mietvertrag in Berlin unterschrieben hatten. Da die monatliche Miete laut Mietpreisbremse 37,47 Euro niedriger hätte ausfallen müssen, verlangten Sie von ihrer Vermieterin eine Mietminderung. Diese weigerte sich jedoch und so zogen die Mieter vor Gericht.

Und das mit Erfolg: Das Amtsgericht in Lichtenberg gab ihnen recht. Die Vermieterin habe den Neuvermietungsaufschlag von höchstens zehn Prozent überschritten. Die Richter verurteilten sie zur Rückzahlung des Differenzbetrags von 277 Euro für die zu viel bezahlte Miete von November 2015 bis Mai 2016. Zudem muss sie die Miete auf die rechtmäßige Höhe herabsetzen.

Wissenswertes zur Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll übermäßige Mietpreissprünge verhindern. Sie gilt in sogenannten Ballungszentren, also Bezirken, in denen der Wohnungsmarkt aufgrund der hohen Nachfrage angespannt ist. Vor allem in Städten wie Berlin, München oder Frankfurt am Main gab es in der Vergangenheit Mieterhöhungen von bis zu 45 Prozent auf die Nettokaltmiete. Das Gesetz regelt nun, dass die Miete in solchen Gebieten bei Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. In der Praxis zeigt sich bislang leider, dass sich Vermieter oft nicht an die Mietpreisbremse halten.

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