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Neue Mietdeckelung in Hamburg und Teilen Bayerns

München, 19.8.2013 | 15:41 | kro

Ab dem 1. September dürfen Vermieter in Hamburg laut einem Beschluss des Hamburger Senats die Miete bei bereits bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent anheben. Bisher darf der Mietpreis noch um bis zu 20 Prozent steigen. Ermöglicht wird dieser Schritt durch das seit dem 1. Mai geltende Mietrechtsänderungsgesetz. Es ermächtigt die Regierungen der Bundesländer dazu, die Mietdeckelung von 15 Prozent festzusetzen. Auch in Teilen Bayerns sind bereits entsprechende Verordnungen in Kraft getreten.

Hausfassade von Wohnhäusern.In Teilen Bayerns und bald auch in Hamburg dürfen Mieten in drei Jahren nur noch um 15 Prozent erhöht werden.
Bereits Mitte Mai wurden dadurch in München Mieterhöhungen begrenzt. Die Deckelung der Mietsteigerungen durch die Bayerische Landesregierung gilt darüber hinaus für 89 weitere Städte in dem Bundesland. Sie ist zum 1. August unter anderem in Augsburg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Regensburg und Würzburg in Kraft getreten.

Das Thema Mietkappungsgrenzen wird auch in der Bundespolitik diskutiert. Mit Ausnahme der FDP befürworten alle großen Parteien eine Begrenzung der Mieterhöhungen – selbst in Fällen, in denen sich Vermieter und Mieter grundsätzlich auf höhere Mieten einigen. Bei Wohnungsexperten hingegen stößt die Deckelung Medienberichten zufolge auf Kritik.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland etwa bemängelt, dass gesenkte Mietobergrenzen das Problem der Wohnungsknappheit, die gerade in den Ballungsräumen vorherrscht, nicht lösen würde. Vielmehr verschärfe sich die Lage dadurch noch zusätzlich, da eine Mietdeckelung den Neubau ausbremse und somit der steigenden Nachfrage entgegenlaufe.

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