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Urteil Amtsgericht: Kündigungsausschluss im Mietvertrag bei Studenten unwirksam

München, 28.7.2016 | 16:23 | che

Die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten durch den sogenannten Kündigungsausschluss im Mietvertrag ist nicht immer zulässig. So entschied es das Amtsgericht in Saarbrücken. Ein Vermieter zog vor Gericht, weil ein Student trotz der Klausel vorzeitig gekündigt hatte.
 

Mann und Frau mit UmzugskartonsEin Kündigungsausschluss im Mietvertrag ist bei studentischen Mietern unwirksam.
Der Vermieter hatte einen zweijährigen Kündigungsausschluss in den Mietvertrag aufgenommen, als er seine Wohnung an den Studenten vermietete. Als dieser das Mietverhältnis dennoch vorzeitig kündigte, verlangte der Vermieter weitere Mietzahlungen. Der Student weigerte sich, woraufhin der Wohnungsbesitzer vor Gericht zog - ohne Erfolg.

Das Amtsgericht Saarbrücken gab dem Studenten recht. Die Begründung: Der studentische Mieter sei durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da diese einen kurzfristigen Studienplatzwechsel unmöglich mache. Ein solcher Wechsel sei aber nicht unüblich – deshalb sei eine bleibende Mobilität für Studenten besonders wichtig. Zudem sei es ihnen nicht zuzumuten, die Miete für zwei Wohnungen gleichzeitig bezahlen zu müssen. Die Kündigung des Mieters war dementsprechend wirksam, die Forderung des Vermieters nach weiteren Mietzahlungen wurde abgeschmettert.

In seiner Entscheidung berief sich das Amtsgericht Saarbrücken auf ein vorangegangenes Urteil des Bundesgerichtshofs. Im Jahr 2009 war bereits eine ähnliche Klage einer Vermieterin abgewiesen worden.
 

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