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München, 2.11.2015 | 12:03 | kro
Hat ein Interessent an einer Wohnung oder einem Haus bei der Selbstauskunft falsche Angaben gemacht, um eine bessere Bonität vorzutäuschen, darf der Vermieter den Mietvertrag fristlos außerordentlich kündigen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.