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BGH-Urteil zu Härtefall: Gründliche Prüfung bei Eigenbedarfskündigung Pflicht

München, 15.3.2017 | 16:20 | che

Werden schwere gesundheitliche Probleme von Mietern vorgebracht, um sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren, muss dieser Härtefall besonders gründlich von den zuständigen Gerichten geprüft werden. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch.

Urteil BundesgerichtshofDer BGH stärkt die Rechte von Mietern im Fall einer Eigenbedarfskündigung.
Im vorliegenden Fall hatte ein Senioren-Ehepaar einer Eigenbedarfskündigung des Wohnungsbesitzers widersprochen. Als Grund gaben sie an, dass der Ehemann gesundheitlich stark beeinträchtigt sei und unter anderem an einer beginnenden Demenz leide. Dementsprechend sei ihm ein Wohnungswechsel nicht zuzumuten, da dies die Ausprägung der Krankheit weiter verschlimmern könne.

Die Richter des BGH wiesen die Klage an das zuständige Landgericht zurück mit der Anweisung, dass dieses den vorliegenden vermuteten Härtefall gemäß § 574 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) genauestens zu prüfen habe.

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