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München, 5.12.2013 | 17:12 | kro
Widerruft ein Vermieter das zuvor vertraglich zugesicherte Recht, eine Mietwohnung unterzuvermieten, darf er dem Hauptmieter nicht fristlos kündigen, wenn dieser zu diesem Zeitpunkt Untermieter beherbergt. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. In der Mitteilung heißt es, eine außerordentliche Kündigung sei nur zulässig, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Eigentümer verletzt. Ein solcher Verstoß liege in diesem Fall jedoch nicht vor.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.