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BGH-Urteil Eigenbedarfskündigung: Härtefälle müssen genauer geprüft werden

München, 23.5.2019 | 10:55 | kro

Wehren sich Mieter unter Berufung auf einen Härtefall gegen eine Eigenbedarfskündigung, müssen Gerichte dies künftig genauer prüfen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei aktuellen Urteilen entschieden.

Richterhammer, Haende und OrdnerHärtefälle bei Eigenbedarfskündigungen müssen künftig genauer geprüft werden.
Im ersten verhandelten Fall begründete eine Seniorin die Ablehnung einer Eigenbedarfskündigung mit ihrer attestierten Demenz und der langen Wohndauer. Die Vorinstanz, das Landgericht Berlin, bestätigte zwar den Eigenbedarf der Vermieter, erkannte aber auch einen Härtefall an. Das Mietverhältnis sollte daher auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden.

Im zweiten Fall gab hingegen das Landgericht Halle der Räumungsklage der Vermieter statt. Die Richter hielten den Auszug der Mieter trotz mehrerer schwerer Krankheiten für zumutbar.

BGH mahnt bessere Prüfung an

Der BGH revidierte in beiden Fällen die Urteile der Vorinstanzen. Aus Sicht der Karlsruher Richter müssen bei vorgebrachten gesundheitlichen Härtefällen Sachverständige hinzugezogen werden. Nur so könne das zuständige Gericht eine angemessene Abwägung vornehmen, ob im jeweiligen Einzelfall die Interessen des Mieters diejenigen des Vermieters überwiegen.

Auch ließen sich keine allgemeine Fallgruppen – etwa aufgrund der Mietdauer oder eines bestimmten Alters – bilden, so die BGH-Richter weiter.

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