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München, 14.12.2016 | 16:56 | che
In einem Urteil vom Mittwoch hat der Bundesgerichtshof zwei wesentliche Entscheidungen im Wohnmietrecht getroffen: Zum einen hält er daran fest, dass die Eigenbedarfskündigung einer Mietwohnung durch eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zulässig ist. Zum anderen ist solch eine Kündigung nicht zwingend unwirksam, nur weil der Vermieter – in diesem Fall die GbR – es versäumt hat, den Mietern eine Ersatzwohnung anzubieten. Damit ändern die Richter die bislang geltende Rechtsprechung und schwächen zugleich die Rechte von Mietern.
Ein Rechtsstreit kostet die Beteiligten nicht nur Nerven, sondern oft auch viel Geld. Aber was sind die häufigsten Gründe für einen Rechtsstreit im alltäglichen Leben?
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