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BAG-Urteil Arbeitsrecht: Ausgleich von Mehrarbeit auch für Teilzeitbeschäftigte

München, 21.12.2018 | 13:45 | whe

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf einen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit, wenn diese die vertraglich vorgesehene Arbeitszeit überschreitet. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Mittwoch hervor.

Eine Holzuhr und ein Glas voller Münzen stehen auf einem Tisch vor blauem Hintergrund.Auch Überstunden von Teilzeitkräften müssen vergütet werden.
Im verhandelten Fall hatte eine in Teilzeit tätige Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Dieser verweigerte der Klägerin einen Ausgleich ihrer geleisteten Mehrarbeit, die über die vertraglich festgesetzte Jahresarbeitszeit hinausging. Die Begründung: Die Gesamtarbeitszeit überschreite nicht die Stunden einer Vollzeittätigkeit.

Das BAG entschied nun, dass auch Teilzeitkräften ein Ausgleich ihrer geleisteten Mehrarbeit zusteht. Die BAG-Richter begründeten das Urteil mit dem Hinweis auf das Benachteiligungsverbot für Teilzeitkräfte: Wird die individuell vereinbarte Arbeitszeit überschritten, sei diese demnach auch bei in Teilzeit tätigen Arbeitnehmern als Mehrarbeit anzuerkennen.

Mit dem Urteil bestätigten die Erfurter Richter die Entscheidungen der Vorinstanzen: Teilzeitkräfte dürfen auch bei der Abrechnung geleisteter Mehrarbeit nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte.
 

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