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Umstellung

Es gibt mehrere Ursachen und Gründe, warum es zur Umstellung eines Vertrages kommen kann: Entweder ändert die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel ihre allgemeinen Bedingungen oder die Lebensumstände des Versicherungsnehmers haben sich durch Heirat, Adoption, Arbeitslosigkeit etc. geändert. Im ersten Fall muss die Versicherung den Kunden über eine erwogene Bedingungsanpassung in Kenntnis setzen. Eine Vertragsänderung zum Nachteil des Versicherten ist nicht erlaubt. Außerdem verfügt der Versicherte in diesen Fällen meist über das Recht der Kündigung. Zudem muss er seinerseits versicherungsrelevante Änderungen ebenfalls umgehend melden.

Eine willkürliche und einseitige Umstellung des Vertrages ist nicht möglich. Wenn der Versicherte beispielsweise heiratet, kann er bei seiner Versicherung einen Antrag auf Vertragsumstellung einreichen. Ziel einer solchen Umstellung ist es, dass die neue Lebenspartnerin oder Ehefrau und eventuell deren Kinder in den mitversicherten Personenkreis aufgenommen werden. Normalerweise ist eine solche Vertragsumstellung beziehungsweise Leistungserweiterung problemlos möglich. In vielen Fällen zieht jedoch eine solche Umstellung des Vertrages eine Erhöhung der Beiträge nach sich, da die Versicherungen unter Umständen länger laufende Verträge auf das aktuelle Tarifwerk umstellen, wenn es sich um beitragsrelevante Änderungen handelt (Heirat, Kfz-Kauf). In solchen Situationen ist auch sicherzustellen, dass keine Doppelversicherung vorliegt.

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