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Unabwendbares Ereignis

Begriffsdefinition

Der Begriff unabwendbares Ereignis wird meist bei Unfällen im Straßenverkehr verwendet. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, den der Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs trotz aller menschenmöglichen Sorgfalt unter keinen Umständen verhindern konnte, sprechen die Rechtswissenschaft und die Versicherungsbranche von einem Ereignis, das unabwendbar war. In solchen Fällen besteht keine Haftungspflicht, das heißt für den Schadensverursacher besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten.

Erklärung und Beispiel

Bei Gerichtsverfahren, in denen es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geht, spielt es eine entscheidende Rolle, ob der Unfall ein unabwendbares Ereignis darstellt oder nicht. Der Halter des Fahrzeugs muss dann beweisen, welches Ereignis zu dem Unfall geführt hat.

Folgende Punkte muss er dabei anführen:

  • den Ablauf des Ereignisses
  • einwandfreier Zustand des Fahrzeugs sowie dessen Vorrichtungen vor dem Unfall
  • ordnungsgemäße Fahrweise durch ihn beziehungsweise den Fahrer nach den geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung

Nachstehendes Beispiel skizziert ein unabwendbares Ereignis:

Ein Autofahrer fährt mit seinem TÜV-geprüften und voll funktionsfähigen Pkw die Straße entlang. Er befolgt alle Regeln der Straßenverkehrsordnung, doch plötzlich läuft ihm zwischen den parkenden Autos heraus ein Fußgänger vor sein Auto. Der Fußgänger wird trotz schneller Bremsreaktion des Autofahrers verletzt. Um den Ablauf des Ereignisses beziehungsweise die Funktionsfähigkeit des Kraftfahrzeugs nachzuweisen, können der TÜV-Bescheid sowie Auswertungen durch Dashcams und Boardcomputer-Daten des Fahrzeugs hilfreich sein.

Absicherung über einen Rechtsschutz

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