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Ombudsmann

In einigen Fällen kann es zu Konflikten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Assekuranz kommen - beispielsweise dann, wenn das Versicherungsunternehmen aus bestimmten Gründen die Leistung verweigert. Oft sehen Verbraucher hier als einzige Möglichkeit den Weg vor Gericht.

Um die Zahl der Prozesse zu beschränken, haben die Versicherer und ihr Gesamtverband im Oktober 2001 einen neutralen und unabhängigen Mediator eingesetzt - den Ombudsmann. Da dieser von der Versicherungswirtschaft bezahlt wird, können Verbraucher die Hilfe des Schlichters kostenfrei in Anspruch nehmen.

Allerdings lässt sich der Ombudsmann nicht in allen Fällen anrufen. So darf beispielsweise noch kein Gerichtsverfahren zum entsprechenden Fall im Gange sein. Ebenso wenig darf sich das Bundesaufsichtsamt für Versicherungsunternehmen bereits eingeschaltet haben.

Die Entscheidungsgewalt des Ombudsmannes reicht allerdings nur bis zu einer Streitwertgrenze von 5.000 Euro. Geht der umstrittene Wert über diese Summe hinaus, kann der Ombudsmann nur eine Empfehlung geben.

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