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Rechtsanwalt

Der Begriff Rechtsanwalt ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung. Jurist hingegen ist ein Sammelbegriff für Personen, die Jura bzw. Rechtswissenschaften studiert haben. Es gibt verschiedene Arten von Juristen, zum Beispiel Notare, Richter, Rechts- und Staatsanwälte. Der Rechtsanwalt übernimmt in einem Gerichtsprozess oder sonstigen juristischen Verfahren die Verteidigung und Wahrnehmung der Rechtsinteressen seines Mandanten. Ein Rechtsanwalt unterliegt der Schweigepflicht und hat seinen Mandanten nach bestem Gewissen juristisch zu vertreten.

Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind prinzipiell im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Dieses Gesetz hat am 1. Juli 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst. Rechtsanwälte können die Vergütung ihrer Leistung nicht völlig frei bestimmen. Das RVG stellt einen gesetzlichen Rahmen dar, der die Höhe von Gebühren eingrenzt. Die Gebührenhöhe richtet sich bei Verfahren vor dem Amts-, Land- oder Arbeitsgericht nach dem Streitwert bzw. dem Gegenstandwert der Sache. Dafür enthält das RVG eine Gebührentabelle. Anhand dieser Tabelle kann der Kläger in etwa abschätzen, wie hoch die Anwaltskosten sein werden.

Wer über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt, kann in aller Regel seinen Anwalt selbst bestimmen. Die Versicherung übernimmt die Kosten gemäß RVG. Es besteht durchaus die Möglichkeit – allen voran bei Strafverfahren –, dass der Mandant mit dem Rechtsanwalt eine spezielle Honorarvereinbarung trifft. Die Versicherung bezahlt jedoch nur die Kosten, die laut Gebührentabelle anfallen (» Tipps zur Anwaltssuche). Die Differenz muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen. Wer nicht über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt oder nicht genügend Geld für einen Anwalt hat, dem steht ein Pflichtverteidiger zu. In §140 der deutschen Strafprozessordnung ist aufgeführt, unter welchen Bedingungen ein Beschuldigter das Recht auf einen Pflichtverteidiger hat.

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