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Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutz?

Bei einer Konfliktlösung durch ein Gerichts- oder Mediationsverfahren entstehen verschiedene Kosten. Je nach Verfahrensart fallen diese unterschiedlich hoch aus.

Was übernimmt die Versicherung?
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall die Gebühren Ihres Anwalts im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Darüber hinaus werden folgende Ausgaben übernommen: 

  • Gebühren und Auslagen für den Rechtsanwalt
  • Gebühren eines Schlichtungsverfahrens
  • Gerichtskosten inklusive Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Gerichtskosten des Prozessgegners, falls dies gerichtlich festgesetzt wurde
  • Kosten der Verwaltungsbehörden, Verwaltungs- und Finanzgerichte
  • Kosten für einen öffentlich bestellten Sachverständigen

Werden für das Verfahren Zeugen geladen oder Sachverständige hinzugezogen, kann die Rechtsschutzversicherung auch folgende Kosten übernehmen:

  • Zeugengelder 
  • Honorare der Sachverständigen

Wenn Sie die Kosten Ihres Verfahrensgegners ebenfalls begleichen müssen, springt die Rechtsschutzversicherung auch für diese Kosten ein. In der Regel streckt Ihr Versicherungsunternehmen auch gegen Sie verhängte Strafkautionen von bis zu 50.000 Euro (Darlehen) vor.

Übernahme der Kosten durch einen Rechtsschutz

Welche Kosten eine private Rechtsschutzversicherung übernimmt, können Sie prinzipiell unter Ziffer 2 der Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung 2021 (ARB) nachlesen. Die darin enthaltenen Kostenposten sind jedoch nur Musterbedingungen, daher sollte jeder Versicherungsnehmer die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen seines Vertrages genau durchlesen und kennen.

Kostenübernahme bei Verfahren im Ausland
Kommt es im Ausland zu einem Verfahren, zahlt die Versicherung auch für Übersetzungen der für das Verfahren notwendigen Unterlagen. Die Rechtsschutzversicherer leisten im beschriebenen Umfang bei Streitfällen in den europäischen Ländern und den Anrainerstaaten des Mittelmeeres. In anderen Gebieten gilt in der Regel ein Rechtsschutz für maximal sechswöchige Auslandsaufenthalte.

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