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Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

Erwerbstätige, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden, unterliegen dem deutschen Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Dabei ist jedoch zu beachten, ob man für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des Bundes oder eines Landes seinen Dienst leistet. Das Dienstverhältnis ist das Gegenstück eines zivilrechtlichen Beschäftigungs- beziehungsweise Anstellungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind Beamte. Kommt es bei der Bezahlung, den Arbeitszeiten oder bei sonstigen Leistungsansprüchen zu Unstimmigkeiten, können sich Beamte oder Angestellte, die sich in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis befinden, auf die Statuten des Beamten- beziehungsweise Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtes berufen. Jeder, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, hat besondere Rechte und Pflichten.

Um das Gemeinwesen demokratisch zu organisieren und öffentlich-rechtliche Dienstleister nicht zu korrumpieren, genießen Beamte meist diverse Privilegien bei der Bezahlung, Besoldung, Altersversorgung und dem Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung.

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