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Erfüllungsleistung

Erfüllungsleistung ist ein wichtiger Begriff, der bei jeglichem Vertragsabschluss eine Rolle spielt. Wird zwischen zwei natürlichen oder juristischen Personen ein Vertrag geschlossen, so enthält dieser Vertrag alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien; ganz gleich, ob es sich um einen Dienst-, Arbeits-, Versicherungs- oder Kaufvertrag handelt. In allen Verträgen geht es darum, dass die Vertragspartner sich zur Erbringung einer speziellen Leistung verpflichten. Beispielsweise beim Strafrechtsschutz verpflichtet sich der Versicherer dazu, dem Versicherten in einem Strafverfahren juristischen und finanziellen Beistand zu leisten. Der Versicherte hingegen hat sich dazu verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsbeiträge zu leisten. Somit besteht eine wechselseitige Erfüllungsleistung.

Verträge werden oftmals nicht eingehalten, im Nachhinein abgeändert oder unter Umständen anders interpretiert. Es gibt jedoch in den meisten Versicherungsverträgen eine Klausel der Bedingungsanpassung oder Beitragsanpassung. Normalerweise können Vertragsänderungen durch eine Partei nur zum Vorteil der anderen Partei durchgeführt werden. Aber selbst, wenn die Neuerungen von Vorteil für ihn sind, hat der Vertragspartner das Recht, die alten Vertragskonditionen und Leistungen beizubehalten. In vielen Fällen verfügt der Leistungsbezieher auch über ein gesondertes Kündigungsrecht. Wenn es um Vertrauensschutz und somit um das Einklagen vertraglich garantierter Leistungen geht, dann ist ein Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht äußerst hilfreich. Bei einem Kaufvertrag zum Beispiel geht es einerseits um die Lieferung und Garantieleistungen des Verkäufers und andererseits um die Bezahlung durch den Käufer. Wird ein Rechtsanspruch, der sich aus einem Vertrag ableitet, verwehrt, besteht die Möglichkeit, durch eine Rechtsschutzversicherung das eigene Recht einzuklagen.

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