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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) gibt in unregelmäßigen Abständen Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung heraus. Diese Bedingungen sind für die einzelnen Versicherungsanbieter eine unverbindliche Mustervorlage im Bereich der Vertragsgestaltung. An dieser Vorlage können und sollten sie ihren Leistungsumfang und ihre Leistungsarten ausrichten. Es steht den privaten Rechtsschutzversicherungen allerdings frei, von den vorgeschlagenen Bedingungen abzuweichen und spezielle Versicherungskonditionen anzubieten.

Je nach Versicherungsbereich und -gegenstand gibt es Unterschiede in der Höhe der Versicherungsbeiträge und des Umfangs der Versicherungsleistungen.

In den ARB findet der Versicherungsnehmer die verschiedenen Versicherungsformen des Rechtsschutzes sowie zu welchen Bedingungen ein Rechtsschutzfall eintritt. Weiterhin enthalten die ARB allgemeine Informationen zum Versicherungsverhältnis, wie beispielsweise Kündigungsfristen und die Rechtsstellung der versicherten Personen. Der letzte unverbindliche Vorschlag des GdV ist von August 2022.

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