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Leistungsart

In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung von 2021 (ARB) sind unter Ziffer 2 die Leistungsarten einer privaten Rechtsschutzversicherung aufgeführt:

Der Versicherungsnehmer kann in unterschiedlichen Versicherungsformen den Umfang des Versicherungsschutzes beziehungsweise die Leistungsarten innerhalb einer spezifischen Vertragsform bestimmen.
Formen des Versicherungsschutzes – gemäß ARB 2021 – sind:

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Verfügt ein Versicherungsnehmer beispielsweise über die Form eines Verkehrsrechtsschutzes, der die Leistungsart Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz enthält, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel sämtliche Kosten, die in einem Verkehrsrechtsprozess anfallen. Hierzu gehören Kosten für den Schriftwechsel, Rechtsanwaltskosten, Honorare für Sachverständige, Zeugengebühren, Gerichts- und Gutachterkosten. Beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung ist es wichtig, darauf zu achten, dass man die richtige Leistungsart und Versicherungsform wählt, sowie für eine ausreichende Deckungssumme sorgt. Auch der Geltungsbereich und die Ausschlüsse sollten stets vor Vertragsabschluss geprüft werden.

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