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Allgemeiner Strafrechtsschutz

Der allgemeine Strafrechtsschutz kann strafrechtsrelevante oder aber auch verkehrsrechtsrelevante Tatbestände abdecken. Er deckt normalerweise nur Fälle ab, die sich mit einem Verstoß gegen das Straf-, das Betäubungsmittel- oder das Waffengesetz beschäftigen.

Strafrechtsschutz im Verkehrsrecht

Wenn es in einem Strafverfahren jedoch darum geht, sich bezüglich eines verkehrsrechtlichen Vergehens zu verteidigen, ist hierzu ein Fahrer- oder Verkehrsrechtsschutz nötig, der einen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz beinhaltet. Darunter fallen auch begangene Ordnungswidrigkeiten, bei denen fahrlässiges oder ein potentiell vorsätzliches Verhalten vorliegt.

Beim Strafrechtsschutz wird außerdem zwischen dem aktiven und passiven Strafrechtsschutz unterschieden. Während der passive Rechtsschutz Strafrechtsschutz bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer einspringt, können über einen aktiven Strafrechtsschutz Regressforderungen gegenüber Dritten geltend gemacht werden.

Versicherung bei Vergehen und Verbrechen

Die Absicherung gegen Vergehen ist im Strafrechtsschutz enthalten. Stellt sich in einem Prozess allerdings heraus, dass das Vergehen vorsätzlich war, gibt es keinen Anspruch auf Rechtsschutz und Kostenübernahme. Der Versicherer kann in diesem Fall sogar bereits übernommene Kosten rückwirkend wieder einfordern. Verbrechen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Neben dem allgemeinen Strafrechtsschutz gibt es noch den sogenannten Spezial-Strafrechtsschutz. Dieser bietet einen Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Vergehen. Zu diesen gehören beispielsweise Steuerhinterziehungen oder Unterschlagung von Vereinsgeldern.

Teil des Strafrechts
Rechtssystematisch ist das Ordnungswidrigkeitenrecht Teil des Strafrechts. Es ist dem Strafrecht nachgebildet, sieht jedoch als Strafmaßnahmen Bußgelder und keine Strafgelder vor. Ist eine Tat Straftat und Ordnungswidrigkeit zugleich (zum Beispiel Tatbestand Trunkenheit am Steuer: Fahruntüchtigkeit und betrunken Auto fahren), so hat das Strafgesetz Vorrang.

Grundsätzlich ist die Verteidigung in einem Strafrechtsprozess anspruchsvoll. Hier kommt es, im Gegensatz zu Steuerordnungswidrigkeiten, oftmals nicht auf Fakten, sondern Indizien an. Es empfiehlt sich daher immer die Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger anstelle eines zugewiesenen Pflichtverteidigers.
 

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