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Ablehnung des Rechtsschutzes

Versicherungen können die Inanspruchnahme von Leistungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern ablehnen. Im abgeschlossenen Versicherungsvertrag von Ihrer Rechtsschutzversicherung wird aufgeführt, wann diese nicht leistet.

Als Grundlage hierfür dienen die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Diese gelten allerdings nur als unverbindliche Musterbedingungen, weshalb jeder Versicherer weitere Bedingungen hinzufügen oder wegstreichen kann.

Wann Versicherungen ablehnen können
Es gibt unterschiedliche Fälle, in denen ein Versicherer berechtigt ist, die Rechtsschutzleistungen abzulehnen.
Ein Rechtsschutzversicherer kann in folgenden Fällen den Rechtsschutz verweigern:

  • Versäumnis 
  • keine fristgerechte Bezahlung des Erst- oder eines Folgebeitrags
  • Vorsätzlichkeit bei Vergehen
  • Mutwilligkeit
  • keine hinreichenden Aussichten auf rechtlichen Erfolg

Möglichkeiten für Antragsteller bei Ablehnung
In Fällen, in denen die Versicherung den Rechtsschutz beziehungsweise eine Kostenübernahme ablehnt, kann der Versicherte versuchen, durch eine Deckungsklage, ein Schiedsgutachterverfahren oder einen Stichentscheid zu seinem Recht zu kommen.

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