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Cybermobbing

Das Thema Cybermobbing gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies zeigt nicht zuletzt die Gründung der Organisation „Bündnis gegen Cybermobbing“. Gemäß einer Befragung des Bündnisses in Kooperation mit der Telekom sind 2017 rund 1,4 Millionen Kinder und Jugendliche bereits Opfer von Anfeindungen im Internet geworden – und die Folgen können lebensbedrohlich sein. Was man unter Cybermobbing versteht und was Sie dagegen unternehmen können, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist Cybermobbing?

Unter Cybermobbing – auch Internetmobbing oder Cyberbullying genannt – versteht man wiederholtes beleidigendes oder diffamierendes Verhalten gegenüber Dritten mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Im weitesten Sinne ist der Ort des Geschehens das Internet. Im Speziellen geschieht Cybermobbing etwa über Chatrooms, soziale Netzwerke – wie Facebook oder YouTube – oder auch Messenger wie WhatsApp. Ziel der Täter ist häufig die soziale Ausgrenzung der Opfer. In der Regel herrscht zwischen beiden Parteien ein ungleiches Kräfteverhältnis – sei es psychisch oder physisch.

Mobbing an sich ist kein neues Phänomen – doch scheint die Hemmschwelle der potenziellen Täter durch die vermeintliche Anonymität im Internet stark zu sinken. Zudem unterscheidet sich das Cybermobbing vom „klassischen“ Mobbing dadurch, dass die Schikane dauerhaft zugänglich bleibt – die Opfer werden also langanhaltend mit ihrer Diffamierung konfrontiert. 

Wer sind die Opfer, wer die Täter?

Gerade im Umfeld Jugendlicher ist es oft schwierig zu differenzieren, wer Täter und wer Opfer ist. Nicht selten sind die Übergänge fließend – beispielsweise, wenn ein Cybermobbing-Opfer selbst zum Täter wird, um sich zu wehren. 
Die Großzahl sowohl der Opfer als auch der Täter ist zwischen elf und 16 Jahre alt – aber es werden durchaus auch Erwachsene im Internet gemobbt beziehungsweise selbst zu Mobbern, beispielsweise im Arbeitsumfeld. Auch Lehrer sind häufig Ziel von Anfeindungen im Netz. Eine Plattform dafür bieten Bewertungsportale für Lehrpersonal, die schon häufig in der Kritik standen, aber bislang in Deutschland nicht verboten sind.

Formen des Cybermobbing

Es gibt viele verschiedene Formen des Cybermobbings. So können die Attacken von reinen Beleidigungen und Beschimpfungen – öffentlich wie nicht öffentlich – bis hin zur Diffamierung mittels Fotos oder Videos reichen. Auch Stalking, das Androhen von Gewalt und sexuelle Nötigung stellen Formen des Cybermobbings dar. 

Zudem hat sich in den letzten Jahren das sogenannte „Happy Slapping“ etabliert. Ursprünglich handelte es sich um eine Alberei britischer Jugendlicher. Inzwischen findet man unter dem Begriff auch Videos von körperlichen Angriffen auf unbekannte Personen, aber auch Mitschüler oder sogar Lehrer. Die Gewalttaten werden gefilmt und öffentlich, beispielsweise auf Facebook, zur Schau gestellt.

Anzeichen, dass jemand Opfer von Internetmobbing ist

Personen, die von Internetmobbing betroffen sind, weisen häufig folgende Symptome auf: 

  • Nervosität
  • Schweigsamkeit, Bedrücktheit
  • körperliche Beschwerden, wie etwa Magenschmerzen
  • Schlafstörungen

Die Opfer wollen häufig überhaupt nicht mehr oder nur noch sehr widerwillig in die Schule oder die Arbeit gehen. Ebenso ist ein Leistungsabfall zu bemerken.

Die Folgen von Cybermobbing sind vielfältig und müssen unbedingt ernstgenommen werden. Denn sie reichen bis hin zur Entwicklung von Depressionen, Selbstverletzung oder Essstörungen und können im schlimmsten Fall zum Selbstmord führen. Den Opfern muss die notwendige Hilfe zuteilwerden, um das Erlebte zu verarbeiten.

Umgang mit Cybermobbingopfern und -tätern

Ist jemand Opfer von Cybermobbing geworden oder hat eine Person im Familien- oder Bekanntenkreis, die im Internet schikaniert wird, rät die Polizei zu folgenden Schritten:

  • nicht auf beleidigende E-Mails, Nachrichten, Videos etc. antworten
  • Kontakt mit Vertrauenspersonen – wie Eltern, Lehrern oder Vorgesetzten – aufnehmen
  • als Eltern: Eltern der Täter kontaktieren, Problem zur Sprache bringen
  • Beweismaterial sammeln – essenziell, um Straftaten zu ahnden
  • bei Straftaten gemäß der unten genannten Gesetze sofort Anzeige erstatten

Nehmen Sie Cybermobbing-Opfer und mögliche Folgen ernst. Häufig benötigen diese psychologische Betreuung. Öffentliche Initiativen geben außerdem Tipps, was im Fall von Internetmobbing zu tun ist.

  • Öffentliche Initiativen zum Thema Cybermobbing

    Wie brisant das Thema Cybermobbing ist, sieht man auch daran, dass es bereits etliche öffentliche Initiativen gibt, an die sich sowohl Angehörige von Opfern als auch Opfer selbst wenden können. Auch Lehrern dienen diese Organisationen als Anlaufstelle.

    An folgende Initiativen können Sie sich unter anderem wenden:

    • Plattform „juuuport“ der Landesmedienanstalt in Niedersachsen
    • jugendschutz.net
    • NummergegenKummer: Beratungstelefon für Opfer und deren Angehörige (www.nummergegenkummer.de)
    • klicksafe.de: EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz
  • Löschen von verletzenden Inhalten

    Neben der psychologischen Betreuung der Opfer gilt es auch, die verletzenden Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Kontaktieren Sie dazu den jeweiligen Webseiten-Inhaber oder Netzwerk-Betreiber –zum Beispiel den Facebook-Support.

    Je nach Anbieter gelten unterschiedliche Bedingungen, die jeweils zu erfragen sind. Inzwischen gibt es auch professionelle Dienstleister, die sich gegen ein Entgelt um das Löschen der Inhalte kümmern.

    Bei einigen Rechtsschutzversicherungen sind solche Dienstleistungen im Versicherungsschutz enthalten.

Gesetzliche Regelungen zum Cybermobbing

Cybermobbing an sich und ein entsprechendes Strafmaß sind bislang gesetzlich nicht verankert. Jedoch gibt es bereits bestehende Gesetze, die bei Mobbing im Internet greifen können und eine entsprechende Bestrafung vorgeben. Je nach Form der Attacke gelten unter anderem folgende Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB):

  • Beleidigung nach § 185 StGB
  • üble Nachrede nach § 186 StGB
  • Verleumdung nach § 187 StGB
  • Nachstellung (Stalking) nach § 238 StGB
  • unerlaubte Verbreitung von Bild- und Videoaufnahmen nach §§201 und 201a StGB

Der Verstoß gegen diese Gesetze kann sowohl höhere Geldstrafen als auch einen Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. 

Jugendliche Täter:

Gerade im schulischen Umfeld ist es jedoch oft schwierig, die Täter zu belangen. Unter 14 Jahren sind Kinder strafunmündig. Hier ist es wichtig, dass Eltern und Lehrer deutlich machen, dass es sich bei Cybermobbing nicht um eine harmlose Neckerei handelt, sondern um ernstzunehmende Straftaten. Außerdem können Kinder zivilgerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Urteil 1: 12-Jähriger zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt

Das Landgericht Memmingen verurteilte einen 12-jährigen Schüler zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Schmerzensgeld. Der Junge hatte einen Mitschüler unter anderem mithilfe eines gefälschten Facebook-Profils beleidigt, diffamiert sowie falsche Tatsachen über diesen verbreitet. Das Opfer musste infolge der Cyberattacken in stationäre psychotherapeutische Behandlung (Az.: Az. 21 O 1761/13). 

Urteil 2: Schülerin muss gemeinnützige Arbeit leisten

Eine Schülerin hatte ihren Lehrer auf ihrer Facebookseite als „Behinderter [sic!] Lehrer ever“ bezeichnet und dazu ein Foto des Mannes gepostet. Dafür musste sie die Konsequenzen tragen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte sie zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit (Az.: 137 Ds -70 Js 1831/16–63/16).

Erwachsene Täter:

Hier sieht die Sachlage anders aus. Erwachsene Täter können sehr wohl belangt werden. Zudem besteht für den Arbeitgeber die sogenannte Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass er auf Verlangen des gemobbten Mitarbeiters Maßnahmen ergreifen muss, um das Mobbing zu unterbinden. Versäumt der Arbeitgeber dies, kann er auf Schadensersatz verklagt werden.

Landet ein (Cyber-)Mobbingfall vor Gericht, hat der gedemütigte Mitarbeiter jedoch mit einer Hürde zu kämpfen: Die Beweislast liegt nämlich beim Opfer. Deshalb ist es unglaublich wichtig, Beweise zu sammeln und zu dokumentieren, etwa in einem Tagebuch, um vor Gericht Bestand zu haben.

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