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Versicherter Personenkreis - Mitversicherte Personen

Als versicherter Personenkreis oder mitversicherte Personen wird bei der privaten Haftpflichtversicherung und anderen Versicherungen die Gruppe von Menschen bezeichnet, für die die Versicherung im Schadensfall haftet.

Bei der Privathaftpflicht kann der folgende Personenkreis ausgewählt werden:

  • Single
  • Single mit Kind(ern)
  • Paar ohne Kind
  • Familie mit Kind(ern)

Somit kann neben dem Versicherungsnehmer selbst auch der (Ehe-)Partner zu den mitversicherten Personen gehören. Voraussetzung hierfür ist ein gemeinsamer Haushalt.

Bei der Familienhaftpflicht sind grundsätzlich auch die Kinder mitversichert. Allerdings bestimmen das Alter und der Ausbildungsstatus, ob sie als mitversicherte Personen gelten.

Tipp: Der versicherte Personenkreis bei der privaten Haftpflichtversicherung kann problemlos an die individuelle Lebenssituation angepasst werden. Ob Single, Paar oder Familie: Mit dem Privathaftpflicht-Vergleich von CHECK24 finden Sie den passenden Tarif

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