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Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt verursachen. Neben diesem Basis-Schutz gibt es auch leistungsstarke Tarife, die eine oder mehrere der folgenden Zusatzleistungen enthalten können.

Ausfalldeckung

Ist eine Ausfalldeckung in Ihrem Privathaftpflichttarif enthalten, zahlt die Versicherung auch, wenn Ihnen durch einen Dritten ein Schaden zugefügt wird und dieser nicht selbst dafür aufkommen kann. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Der Schadensverursacher ist bekannt.
  • Keine andere Versicherung (zum Beispiel Ihre Hausratversicherung) kommt für den Schaden auf.
  • Sie haben gerichtlich einen Titel erwirkt, das heißt, der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt.

Ausfalldeckung im Privathaftpflichtvergleich

Schlüsselversicherung

Ist das Risiko eines Schlüsselverlusts abgesichert, übernimmt die Privathaftpflicht im Versicherungsfall die Kosten für das Auswechseln der Schließanlage und bei Bedarf auch die vorübergehende kostenpflichtige Bewachung des betroffenen Gebäudes. Abhängig vom Tarif können über die Schlüsselversicherung diese Schäden abgedeckt sein:

  • Verlust fremder privater Schlüssel: wenn Sie etwa Ihren Wohnungsschlüssel verlieren, sofern man damit auch Zugang in das Gebäude bekommt
  • Verlust fremder beruflicher Schlüssel: wenn Sie als Arbeitnehmer den Schlüssel zum Bürogebäude verlieren

Der Verlust eigener Schlüssel – zum Beispiel für selbstbewohntes Eigentum – ist über die private Haftpflichtversicherung dagegen nicht versicherbar.

Gefälligkeitsschäden

Als Gefälligkeitsschäden werden Schäden bezeichnet, die entstehen, wenn Sie jemandem unentgeltlich einen Gefallen tun – zum Beispiel, wenn Sie einem Bekannten beim Umzug helfen und dabei versehentlich etwas fallen lassen.

Bei einem solchen Schaden besteht ein sogenannter stillschweigender Haftungsausschluss. Das heißt, Sie sind rechtlich nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet – und Ihre Privathaftpflicht auch nicht. Möchten Sie solche Schäden dennoch abgesichert wissen, können Sie einen Tarif mit dieser Klausel wählen.


PDF GefälligkeitsschädenMehr zum Thema Gefälligkeitsschäden können Sie in unserem kostenlosen PDF-Ratgeber nachlesen, unter anderem:

  • wichtige Urteile
  • Relevantes zum Haftungsausschluss
  • wertvolle Tipps zur Absicherung

Mietsachschäden

Sogenannte Mietsachschäden können ebenfalls im Leistungsumfang der Privathaftpflicht enthalten sein. Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • Schäden an der Einrichtung: beispielsweise ein Brandloch in der Polstergarnitur durch Rauchen in einem Hotelzimmer
  • Schäden am Gebäude: zum Beispiel Schäden am Gemäuer durch eine versehentlich übergelaufene Badewanne
  • Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen: wenn Ihnen beispielsweise die von einem Freund für den Urlaub ausgeliehenen Spiegelreflexkamera herunterfällt

Ehrenamtliche Tätigkeit

Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird freiwillig und ohne Bezahlung durchgeführt. Das kann beispielsweise die Mitarbeit in einem Sportverein oder einer karikativen Einrichtung sein. Auch hier kann es vorkommen, dass Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen. Um in so einem Fall nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie einen Tarif auswählen, der die ehrenamtliche Tätigkeit einschließt.

Tipp: Welche Leistungen ein bestimmter Tarif im Einzelnen enthält, können Sie dem Detailvergleich und den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.

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