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Coronavirus: Was bedeutet Kurzarbeit für Arbeitnehmer in der PKV?

München, 24.3.2020 | 14:12 | mst

Das Corona-Virus bringt einen großen Teil der Wirtschaft zum Erliegen. Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter jetzt in Kurzarbeit. Was bedeutet das für privat versicherte Arbeitnehmer?

Mechaniker arbeitet in der Produktion in einem Hangar.Viele Firmen schicken ihre Mitarbeiter jetzt in Kurzarbeit. Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten dann einen höheren PKV-Zuschuss.
Wird ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt und rutscht sein Gehalt dadurch unter die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), wird er nicht versicherungspflichtig. Er oder sie kann also weiterhin privat versichert bleiben. Das gleiche gilt etwa auch für Zeiten, in denen Frauen ein Mutterschaftsgeld beziehen.
 
Für die Zeit der Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber seinen privat versicherten Angestellten zudem einen höheren Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.

Beispiel: So erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss

Normalerweise beteiligt sich der Arbeitgeber bis zu einer gewissen Höchstgrenze (2020: 367,97 Euro) zur Hälfte an den Beiträgen einer privaten Krankenversicherung. Wer etwa einen monatlichen Beitrag von 500 Euro zahlen muss, erhält so einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro.
 
Beim Bezug von Kurzarbeitergeld erhöht sich der PKV-Zuschuss. Bei einem Monatsgehalt von 5.400 Euro brutto und einer Kurzarbeit von 60 Prozent steigt der Arbeitgeberzuschuss beispielsweise auf maximal 566,38 Euro. Kostet die PKV 500 Euro im Monat, müsste der Angestellte selbst nichts mehr bezahlen.

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