Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 48
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pferd@check24.de
Grundsatzurteil: Gemeinden haben prinzipiell das Recht eine Pferdesteuer zu erheben - es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Ein Schenkelbrand reicht zur Kennzeichnung von Pferden nicht aus. Pferde müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden - das Geburtsdatum ist jedoch entscheidend.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält Pferdsteuern für legitim. Kritiker fürchten, dass nun weitere Städte die Steuer erheben und damit dem Reitsport schaden.
Ein Pferdehalter haftet prinzipiell auch dann für Unfallschäden, wenn eine Person das Tier ohne Erlaubnis reitet. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Der Bundestag hat die viel diskutierte Novelle des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Ein Verbot für Schenkelbrand bei Pferden ist indes nicht vorgesehen.
Eine Haftpflichtversicherung ist ein sinnvoller Schutz für alle, die sich rundum absichern wollen. Für Pferdebesitzer empfiehlt sich eine Pferdehalterhaftpflicht.