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Tierschutzgesetz reformiert: Schenkelbrand bei Pferden bleibt erlaubt

München, 14.12.2012 | 17:49 | mtr

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Novelle des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Medienberichten zufolge soll dadurch der Tierschutz ausgeweitet und verbessert werden. Das umstrittene Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden fehlt im Gesetzestext. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Novelle auf den Weg gebracht und wurde von Opposition und Tierschützern heftig kritisiert.

Pferd im StallDer Bundestag hat eine Novelle des Tierschutzgesetzes abgenickt. Der Schenkelbrand bei Pferden bleibt erlaubt.
Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzverbund sagte kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes dem Deutschlandfunk, das Reformwerk sei „kein großer Wurf“.  Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast  bezeichnete in der Plenardebatte die Neuerung als Kniefall vor Agrarindustrie und Pferdezüchtern. Im Vorfeld hatte der FDP-Tierschutzexperte Hans-Michael Goldmann davon gesprochen, dass das Gesetz Deutschlands Vorreiterrolle beim Tierschutz stärken werde.

Auch die Umsetzung der Vorgabe aus Brüssel im Bereich Tierversuche wurde kritisiert. Laut dem Deutschen Tierschutzbund seien diese halbherzig und lückenhaft. Beispielsweise gebe es nach wie vor kein striktes Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen. Vor dem Hintergrund, dass der Tierschutz seit 2002 Staatsziel mit Verfassungsrang ist, käme das Gesetz zudem viel zu spät. Es sei nur unter dem Druck der Europäischen Union initiiert worden, so die Tierschützer.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatten sich Gegner und Befürworter des Gesetzes eine Kontroverse zum Thema Schenkelbrand geliefert. Tünte bezeichnete die Brandkennzeichen bei Pferden als Tierquälerei, da dem Tier Verbrennungen dritten Grads zufügt würden. Zudem sei dieses Kennzeichnungsverfahren unnötig, da es seit 2010 eine EU-weite Chippflicht für Pferde bestehe. Helmut Born, Generalsekretär beim Deutschen Bauernverband, bezeichnete den Schenkelbrand laut einer Mitteilung des Deutschen Bundestages als zu schützendes „Kulturgut“. Die Methode verursache bei Fohlen nicht mehr Stress als das Chippen.

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