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Hessen: Kommunen dürfen Pferdesteuer erheben

München, 18.12.2014 | 14:24 | mtr

Der  Hessische Verwaltungsgerichtshof hält die Erhebung von kommunalen Pferdesteuern für rechtmäßig. Dieses Entscheidung geht aus einer Pressemitteilung hervor, die am Mittwoch veröffentlich wurde. Nach Ansicht der Richter zeugt eine Pferdehaltung von einer besonders hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb sei eine Besteuerung der Pferdehaltung möglich. Allerdings schränkten die Richter ihr Urteil gleichzeitig ein: Wer mit seinen Pferden hauptberuflich Geld verdient, muss demnach jedoch von der Steuer ausgenommen werden.
 

Eine Frau führt ein Pferd, auf dem ein Kind sitzt.Urteil: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine kommunale Pferdesteuer für rechtmäßig erklärt.
Im konkreten Fall ging es um die kommunale Steuersatzung der Stadt Bad Sooden-Allendorf. Im Dezember 2012 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Pferdehaltung jährlich mit 200 Euro pro Tier zu besteuern. Damit war die nordhessische Kleinstadt bundesweit die erste Kommune, die eine Pferdesteuer einführte. Um die Abgabe zu kippen, hatten ein eingetragener Verein und neun Privatpersonen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag gestellt – blieben damit aber erfolglos.

Die Steuer sorgte bundesweit unter Pferdehaltern, Hobbyreitern und Reitverbänden für große Empörung. Sie vertraten die Ansicht, dass eine Pferdesteuer dem Reitsport massiv schaden würde. Insbesondere Jugendliche würden so davon abgehalten, den Sport zu betreiben. Zudem sei eine Aufwandssteuer nicht gerechtfertigt und würde den Kommunen aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands ohnehin nur wenig Geld in die klammen Kassen spülen.

In Hessen haben bereits mehrere Kommunen eine Pferdesteuer beschlossen. Viele haben jedoch aufgrund mangelnder Rechtssicherheit davon abgesehen, die Steuer einzutreiben. Auch wenn gegen das Urteil noch Rechtsmittel möglich sind, könnte sich das bald ändern. Den hessischen Verwaltungsrichtern zufolge ist die Steuer nämlich sowohl mit dem Grundgesetz als auch der hessischen Verfassung vereinbar. Kritiker befürchten, dass infolge des Urteils nun weitere Kommunen eine Pferdesteuer erheben, um ihre finanzielle Lage zu verbessern.

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