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München, 20.9.2013 | 11:30 | mtr
Pferdehalter haften auch dann für alle Unfälle, die ihr Tier verursacht, wenn es dem Geschädigten nicht erlaubt war, das Pferd zu reiten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Es sei unerheblich, ob eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde oder nicht. Die gesetzlich verankerte Haftungspflicht von Tierbesitzern entfalle lediglich unter gewissen Umständen - etwa wenn sich eine Person bewusst einer Gefahr aussetzt, indem sie sich dem Tier nähert, so die Richter.
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