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München, 10.9.2015 | 15:32 | mtr
Gemeinden sind grundsätzlich dazu berechtigt, Aufwandssteuern für die Pferdehaltung zu erheben. Allerdings sind manche Pferdehalter von der Pferdesteuer zu befreien. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor.
CHECK24 hat die beliebtesten Pferdenamen seiner Kunden ausgewertet. Erfahren Sie hier, welche Namen sich in den Top 10 befinden und welche adeligen sowie kuriosen Namen in unserer Auswertung vertreten sind.
Die NV-Versicherungen bringen neue Pferdehaftpflicht-Tarife mit überarbeitetem Leistungsumfang auf den Markt. Pferdeliebhaber, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, profitieren ebenfalls.
Beim Rosenmontagsumzug in Köln sind zwei Pferde einer Kutsche durchgegangen. Bei dem Vorfall wurden mehrere Menschen verletzt, die Tiere blieben unversehrt.