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E-Scooter (kurz für Elektro-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller) ähneln optisch herkömmlichen Tretrollern. Per Definition handelt es sich dabei um zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem dem Boden nahen Trittbrett, auf dem sich eine einzelne Person fortbewegen kann.
Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor. Modellabhängig hat er sogar einen höhenverstellbaren Sitz mit – meist auch abnehmbarem – Sattel.
Viele Elektro-Scooter sind klappbar und somit praktisch zu transportieren – zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung. Mit einer Akku-Ladung sind laut den Herstellern circa 15 bis 40 Kilometer möglich.
Auch die Ladezeit variiert. Sie beträgt zwischen zwei und neun Stunden. Das Ladegerät ist in der Regel im Zubehör enthalten und kann an jede normale Steckdose angeschlossen werden. Die Batterie eines E-Scooters kann aber auch an einer öffentlichen Ladestation für E-Fahrzeuge aufgeladen werden.
Am 15. Juni 2019 ist das Gesetz zur Straßenzulassung von E-Scootern in Kraft getreten. Die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr” betrifft alle Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb mit den folgenden Merkmalen:
Bundeseinheitlich gelten folgende Bedingungen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern im Straßenverkehr gelten:
Optional können Blinker angebracht werden. Sind keine vorhanden, muss der Fahrer das Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.
Weiteres optionales Zubehör sind beispielsweise Spiegel, Taschen oder auch ein Topcase.
Schäden durch Elektro-Tretroller sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Grund: Der Nutzer muss keine eigene Kraft zur Fortbewegung aufwenden. Deshalb gelten E-Tretroller als Kraftfahrzeuge. Für sie muss daher eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Wer seinen E-Scooter auf Reisen mitnimmt, ist nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch in anderen EU-Ländern versichert. Vorab sollte man sich jedoch von der Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung – die sogenannte Grüne Versicherungskarte – ausstellen lassen sowie ein D-Schild zur Angabe des Herkunftslands am Fahrzeug befestigen. Des Weiteren sollte man in Erfahrung bringen, ob Elektro-Tretroller im Urlaubsland erlaubt sind.
Bei geplanten Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union sollte man sich vorab bei seinem Versicherer erkundigen oder im Versicherungsvertrag nachsehen, ob der Versicherungsschutz auch im Urlaubsland besteht.
Der Versicherungsschutz besteht laut dem GDV darüber hinaus auch, wenn der Elektro-Tretroller verliehen wird und dabei ein Schaden entsteht.
Elektro-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h dürfen Personen ab 14 Jahren fahren. Ein Führerschein ist hierfür nicht notwendig. Es besteht außerdem keine Helmpflicht.
Für die Nutzung im Straßenverkehr muss ein E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis sowie eine gültige E-Scooter-Versicherung verfügen.
Haben Sie eine gültige E-Scooter-Versicherung, besteht auch Versicherungsschutz, wenn Sie den E-Scooter an jemanden verleihen.
Nein, das ist nicht möglich. E-Scooter sind eigenständige Fahrzeuge und benötigen somit auch eine eigene Versicherung.
Eine E-Scooter-Versicherung ist bei CHECK24 bereits ab 7,50 Euro für die verbleibenden drei Monate des aktuellen Versicherungsjahrs erhältlich.
Mit dem Online-Vergleichsrechner von CHECK24 finden Sie ganz leicht eine günstige und leistungsstarke E-Scooter-Versicherung – wahlweise als reine Haftpflichtversicherung oder mit zusätzlichem Teilkasko-Schutz.
Ihren Wunschtarif können Sie bequem direkt online abschließen. Die Versicherungsplakette zum Aufkleben schicken wir Ihnen gerne kostenlos nach Hause!
Info: Das Versicherungsjahr beginnt generell zum 1. März. Ihr Versicherungsschutz tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie Ihre E-Scooter-Versicherung abschließen beziehungsweise die Versicherungsplakette bekommen. Diese gilt – unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns – bis zum Ende des aktuellen Versicherungsjahrs, also bis zum 28. oder 29. Februar. Der Vertrag endet automatisch ohne Kündigung. Einen Wiederabschluss im Folgejahr können Sie bei CHECK24 mit einem Klick erledigen!