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Bevor ein E-Scooter als Geschenk unter dem Weihnachtsbaum landet, sollten einige Überlegungen angestellt werden.
Die wichtigsten Fragen, die sich Geschenkgeber stellen sollten, auf einen Blick:
Lassen Sie sich auf der Suche nach dem passenden E-Scooter-Modell nicht nur von verlockenden Angeboten leiten! Klären Sie stattdessen die genannten Fragen und stellen Sie die Bedürfnisse und das Profil des Fahrers in den Vordergrund. Basierend auf all diesen Überlegungen können Sie abwägen, welche E-Scooter-Modelle als Geschenk infrage kommen, und vermeiden Enttäuschungen bei der Bescherung.
Alter des Fahrers
Bei der Auswahl eines passenden E-Scooters steht die Frage im Vordergrund, für wen das Fahrzeug bestimmt ist. Dabei ist besonders das Alter des Beschenkten wichtig, denn E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden. Richtet sich das Geschenk also an einen Jugendlichen, sollte das Alter unbedingt berücksichtigt werden.
Bedürfnisse und Fahrverhalten
Unabhängig vom Alter des zukünftigen E-Scooter-Fahrers sollten die Bedürfnisse des Beschenkten klar sein. Im Idealfall kennt der Schenker die Situationen, in denen der E-Scooter hauptsächlich genutzt werden wird. Wird er zum Beispiel regelmäßig gefahren, etwa auf dem Weg zur Arbeit, oder eher sporadisch in der Freizeit genutzt? Bei regelmäßiger Nutzung sollte der Scooter über eine lange Akkudauer verfügen. Sollen überwiegend längere Distanzen mit dem Roller zurückgelegt werden, sollte das Modell zudem eine hohe Reichweite haben.
Wenn der E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden soll, kann ein klappbares Modell von Vorteil sein. Denn in einigen Städten dürfen nur diese Modelle kostenfrei im ÖPNV transportiert werden. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Regelungen in deutschen Großstädten.
Zulassung
Soll der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, muss er über eine Zulassung verfügen. Diese erhalten nur Modelle, die bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dazu zählen etwa die Maße, die Ausstattung sowie die Höchstgeschwindigkeit des Rollers. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Voraussetzungen für E-Scooter. Nur Modelle, welche die Vorgaben der E-Scooter-Verordnung erfüllen, können in Deutschland versichert werden.
Bei CHECK24 passenden E-Scooter mit Zulassung finden
Sie sind noch auf der Suche nach dem passenden E-Scooter-Modell? Im CHECK24 Online-Shop finden Sie E-Scooter-Modelle vieler bekannter Marken, welche sie nach Preis, Farbe und Kundenbewertung filtern können.
Gebrauchte E-Scooter
Natürlich muss es nicht immer ein nagelneuer Roller sein. Auch gebrauchte Modelle erfüllen häufig ihren Zweck und sind meist um einiges günstiger. Doch insbesondere bei gebrauchten Fahrzeugen sollten Sie darauf achten, dass das Modell für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Denn bereits vor der offiziellen Zulassung von E-Scootern in Deutschland im Sommer 2019 wurden elektrische Roller verkauft. Diese erfüllen jedoch häufig nicht die Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und haben zum Beispiel eine höhere Höchstgeschwindigkeit als die zugelassenen 20 km/h.
Seit Inkrafttreten des E-Scooter-Gesetzes achten die Hersteller jedoch darauf, diese Vorgaben einzuhalten. Bei den meisten Händlern werden ausschließlich E-Scooter mit Straßenzulassung angeboten. Modelle, welche die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, sind in der Regel mit einem Hinweis versehen, dass sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Zudem sollten Sie beim Kauf eines gebrauchten Scooters prüfen, ob alle wichtigen Bedienelemente – etwa die Bremsen und das Licht – wie vorgeschrieben funktionieren.
Kauf eines neuen E-Scooters
Entscheiden Sie sich für einen neuen E-Scooter, sollten Sie die Quittung aufbewahren. Schließlich kann es sein, dass das ausgewählte Modell am Ende doch nicht das richtige ist und der E-Scooter umgetauscht oder zurückgegeben werden soll. In der Regel ist dies kein Problem. Denn obwohl die Händler nicht zur Warenrücknahme verpflichtet sind, bieten die meisten Läden diese Möglichkeit an – insbesondere bei originalverpackten und unbenutzten Geräten. Soll der Roller umgetauscht werden, erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Händler.
Ist das Gerät beschädigt, kann es im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung innerhalb von 24 Monaten vom Händler repariert werden. Dies gilt allerdings nur für bereits vorhandene Mängel. Bei selbst verschuldeten Schäden kann die Händlergarantie greifen – eine freiwillige Leistung, die mittlerweile von vielen Händlern angeboten wird.
Die Versicherung ist für E-Scooter ganz wichtig: Sowohl Geschenkgeber als auch Beschenkte sollten sich bewusst sein, dass E-Scooter – wie auch Mopeds und Roller – unbedingt eine Versicherung benötigen. Denn ohne den passenden Versicherungsschutz dürfen die kleinen Fahrzeuge nicht auf die Straße. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich sogar strafbar!
Wird der E-Scooter an einen Jugendlichen verschenkt, bietet es sich an, direkt eine Versicherung abzuschließen. Dann ist der junge Fahrer abgesichert und kann direkt losfahren – sofern es das winterliche Wetter zulässt.
Der Versicherungsschutz gilt neben dem Halter auch für den Fahrer sowie Eigentümer des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass Eltern oder Großeltern die Versicherung abschließen können und ihr Kind dann während der Fahrt versichert ist. Dasselbe gilt für Erwachsene: Auch in diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Halter, Fahrer und Eigentümer.
Alternativ können Minderjährige mit Einwilligung ihrer Eltern auch selbst die Versicherung abschließen.
Entscheiden Sie sich für ein gebrauchtes Modell, ist es wahrscheinlich, dass der vorherige Besitzer bereits eine E-Scooter-Versicherung abgeschlossen hatte. Diese geht dann in der Regel auf den neuen Besitzer über. Hier finden Sie alle Informationen zur Übertragung der Versicherung.
Versicherungsschutz gleich mitschenken!
Weihnachtsgeschenke wollen in der Regel sofort ausprobiert werden. Um dies zu ermöglichen, kann der nötige Versicherungsschutz für E-Scooter direkt mitgeschenkt werden. Den passenden Versicherungsschutz für die verbleibenden Wochen bis zum 29.02.2024 gibt es bereits ab 10,00 Euro im E-Scooter-Versicherungsvergleich von CHECK24!
Bevor sich der Beschenkte mit seinem neuen E-Scooter in den Straßenverkehr wagt, bietet es sich an, eine kleine Probefahrt auf privatem Gelände, etwa einem Hof, zu machen. So bekommt der Fahrer ein Gefühl für den Roller und ist später im Straßenverkehr sicherer unterwegs. Da sich E-Scooter nur bedingt für den Einsatz in winterlichem Wetter eignen, sollte die erste Fahrt bei Schnee und Eis verschoben werden. Sind die Straßen trocken, aber die Temperaturen eisig, sollte der Fahrer warme und helle Kleidung wählen, um nicht auszukühlen und in der dunklen Jahreszeit besser gesehen zu werden.
E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:
Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!
E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:
Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
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