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Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind die gesetzlichen Vorgaben festgehalten, welche E-Scooter erfüllen müssen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Die Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Seit diesem Datum sind E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Elektrische Roller, die nicht den in der Verordnung festgehaltenen Vorschriften entsprechen, sind nicht versicherbar und dürfen auch nicht im Straßenverkehr benutzt werden.

Elektrokleinstfahrzeuge

Die folgenden Fortbewegungsmittel zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und müssen demnach die Vorgaben der eKFV erfüllen, um für den Straßenverkehr zugelassen werden zu können:

  • E-Scooter
  • Segways

Nicht zu den Elektrokleinstfahrzeugen zählen hingegen:

  • Hoverboards / E-Boards
  • E-Skateboards
  • Monowheels / Airwheels

Diese Fahrzeuge sind nicht versicherbar und dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Die Verordnung legt unter anderem die zugelassene Höchstgeschwindigkeit und die maximal zulässigen Maße für Elektrokleinstfahrzeuge fest. Zudem ist in der eKFV vorgeschrieben, welche Verkehrsflächen von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen genutzt werden dürfen. Weitere wichtige Punkte der E-Scooter-Verordnung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die Online-Version der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung finden Sie hier

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