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Darf ich meinen E-Scooter in den Bus oder die Bahn mitnehmen?

Grundsätzlich sind E-Scooter dafür gedacht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden zu können. Schließlich sind sie in der Regel recht klein und sollen es Pendlern ermöglichen, den Weg zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz oder dem eigenen Zuhause schneller zurückzulegen.

Allerdings dürfen die elektrischen Tretroller nicht uneingeschränkt und überall transportiert werden. In den Zügen der Deutschen Bahn dürfen E-Scooter kostenlos mitgenommen werden, wenn sie zusammenklappbar sind und sicher verstaut werden. Der Akku der Roller darf während der Fahrt nicht entnommen und nicht geladen werden. Der Roller muss im Zug platzsparend in den vorgesehenen Gepäckablagen oder unter dem Sitz verstaut werden.

Innerhalb deutscher Städte sind die Regelungen nicht einheitlich. Die einzelnen Verkehrsverbünde sehen teilweise unterschiedliche Regelungen und Richtlinien vor:

  • Berlin: Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gelten E-Scooter mit einer Leistung von unter 500 Watt als Fahrräder. Für die elektrischen Tretroller muss daher ein Fahrradticket gelöst werden. E-Scooter dürfen in allen Fahrzeugen mitgeführt werden, in denen auch Fahrräder erlaubt sind.
  • Hamburg: Beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV) dürfen zusammenklappbare E-Scooter als Handgepäck mitgeführt werden. Nicht zusammenklappbare E-Scooter werden wie Fahrräder betrachtet und dürfen zu den Stoßzeiten nicht mitgenommen werden.
  • Frankfurt: In den Frankfurter Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) werden E-Scooter wie Fahrräder behandelt und dürfen kostenlos transportiert werden – allerdings nur, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Rollstuhlfahrer und Passagiere mit Kinderwagen haben generell Vorrang. Zusammengeklappte E-Scooter gelten als Gepäck und dürfen ohne Einschränkung mitgeführt werden.
  • Köln: Bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) gelten zusammengeklappte Roller als Gepäckstück und dürfen kostenlos mitgenommen werden. E-Scooter, die nicht zusammengeklappt sind, gelten als Fahrrad und benötigen ein entsprechendes Ticket.
  • München: Beim Münchner MVV dürfen ausschließlich zusammenklappbare Roller in Bus, Tram, S-Bahn und U-Bahn mitgenommen werden, wenn der Akku fest verbaut ist. Roller, die sich nicht zusammenklappen lassen, sind hingegen verboten.

Auch in Düsseldorf, Essen, Stuttgart und Dortmund dürfen zusammengeklappte E-Scooter in der Regel kostenlos als Gepäck mitgenommen werden. Allerdings geben einige Verkehrsunternehmen bestimmte Maße vor, die der Roller nicht überschreiten darf. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld beim jeweiligen Verkehrsverbund, ob und unter welchen Voraussetzungen E-Scooter mitgenommen werden dürfen!

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