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Grundsätzlich sind E-Scooter dafür gedacht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden zu können. Schließlich sind sie in der Regel recht klein und sollen es Pendlern ermöglichen, den Weg zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz oder dem eigenen Zuhause schneller zurückzulegen.
Allerdings dürfen die elektrischen Tretroller nicht uneingeschränkt und überall transportiert werden. In den Zügen der Deutschen Bahn dürfen E-Scooter kostenlos mitgenommen werden, wenn sie zusammenklappbar sind und sicher verstaut werden. Der Akku der Roller darf während der Fahrt nicht entnommen und nicht geladen werden. Der Roller muss im Zug platzsparend in den vorgesehenen Gepäckablagen oder unter dem Sitz verstaut werden.
Innerhalb deutscher Städte sind die Regelungen nicht einheitlich. Die einzelnen Verkehrsverbünde sehen teilweise unterschiedliche Regelungen und Richtlinien vor:
Auch in Düsseldorf, Essen, Stuttgart und Dortmund dürfen zusammengeklappte E-Scooter in der Regel kostenlos als Gepäck mitgenommen werden. Allerdings geben einige Verkehrsunternehmen bestimmte Maße vor, die der Roller nicht überschreiten darf. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld beim jeweiligen Verkehrsverbund, ob und unter welchen Voraussetzungen E-Scooter mitgenommen werden dürfen!
E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:
Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das neue Versicherungsjahr mit 5 Monaten); Berechnung von 09/2023
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!