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Grundsätzlich sind E-Scooter dafür gedacht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden zu können. Schließlich sind sie in der Regel recht klein und sollen es Pendlern ermöglichen, den Weg zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz oder dem eigenen Zuhause schneller zurückzulegen.
Allerdings entscheiden sich immer mehr Städte dafür, die Mitnahme von E-Scootern im öffentlichen Personennahverkehr zu verbieten. Grund hierfür ist eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der eine erhöhte Brand-und Explosionsgefahr durch die verbauten Akkus sieht.
Die elektrischen Tretroller dürfen daher nicht uneingeschränkt und überall transportiert werden. In den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn etwa dürfen E-Scooter mitgenommen werden. Zusammenklappbare Roller gelten dabei als Handgepäck. Nicht zusammengeklappte E-Scooter hingegen sind Traglast und dürfen nur bei sicherer Unterbringung transportiert werden. Der Roller muss im Zug platzsparend und sicher in den vorgesehenen Gepäckablagen, auf den Stellflächen oder unter dem Sitz verstaut werden. Der Akku der Roller darf während der Fahrt weder entnommen noch geladen werden.
Innerhalb deutscher Städte sind die Regelungen nicht einheitlich. Die einzelnen Verkehrsverbünde haben teilweise unterschiedliche Regeln:
In Düsseldorf, Essen, Dortmund, Duisburg und Wuppertal ist die Mitnahme von E-Scootern von den jeweiligen Verkehrsbetrieben seit dem 1. März 2014 untersagt. Auch in den Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) ist die Mitnahme von E-Scootern seit dem 1. Mai 2024 verboten.
In Stuttgart und Dresden dürfen zusammengeklappte E-Scooter in der Regel weiterhin kostenlos als Gepäck mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte E-Scooter werden entweder als Fahrräder behandelt oder vom Transport generell ausgeschlossen. Einige Verkehrsunternehmen geben zudem bestimmte Maße vor, die der Roller nicht überschreiten darf. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld beim jeweiligen Verkehrsverbund, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren E-Scooter mitnehmen dürfen!
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Berechnung von 06/2025
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